Geschrieben von Ralph am 28.02.2005, 21:59 Uhr |
Nicht ganz...
... UHV wird längstens für insgesamt 72 Monate bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gezahlt.
Diejenige der beiden Bedingungen, die als erste eintritt (72 Monate Zahlung oder Kind wird 12 Jahre alt), beendet die leistung.
Danach bist Du entweder selbst zuständig für alles, sofern Du arbeitest. Beziehst Du Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) wird entsprechend das Sozialgeld des Kindes aufgestockt.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Unterhaltsvorschuß ...und dann ? - heute-mal-kein-name 28.02.05, 20:59
- Nicht ganz... - Ralph 28.02.05, 21:59
- Moment, auch ne Frage dazu... - Suka73 01.03.05, 9:56
- wie aufgestockt???? o.t. gerade verständnisproblem habe... - 32+4 01.03.05, 10:55
- gerade verständnisproblem habe...- ich auch *g* - Suka73 01.03.05, 11:04
- peinlich peinlich - Suka73 01.03.05, 11:05
- genau - 32+4 01.03.05, 11:19
- peinlich peinlich - Suka73 01.03.05, 11:05
- gerade verständnisproblem habe...- ich auch *g* - Suka73 01.03.05, 11:04
- Nichts durcheinander bringen! :-) - Ralph 01.03.05, 12:30
- Re: Nichts durcheinander bringen! :-) - Suka73 01.03.05, 13:30
- Nicht ganz... - Ralph 28.02.05, 21:59