Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 28.02.2005, 21:59 Uhr

Nicht ganz...

... UHV wird längstens für insgesamt 72 Monate bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gezahlt.
Diejenige der beiden Bedingungen, die als erste eintritt (72 Monate Zahlung oder Kind wird 12 Jahre alt), beendet die leistung.

Danach bist Du entweder selbst zuständig für alles, sofern Du arbeitest. Beziehst Du Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) wird entsprechend das Sozialgeld des Kindes aufgestockt.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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