Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 01.03.2005, 9:56 Uhr

Moment, auch ne Frage dazu...

Also hab ich jetzt richtig verstanden, es wird LÄNGSTENS 6 Jahre gezahlt bzw. so lange, bis das Kind 12 Jahre alt ist.

Das wäre in meinem Fall also so, dass für Simon (jetzt 1,5 Jahre alt) bis zu seinem 7,5ten Lebensjahr gezahlt wird, richtig?

Super, und was ist danach? Dann bin ICH alleine zuständig? Ich gehe arbeiten und ich mach hier sogar seit März 4 bezahlte Überstunden wöchentlich, damit ich irgendwie auf nen grünen Zweig komme mit Simon (der KV hatte ja schon angekündigt, dass er bald nimmer zahlt, also kommen auch wir in den "Genuss" von UHV) Das Ganze geht auf Kosten von Simons und meiner Zeit... an meinem Gehalt wird sich nichts ändern. Mit 7 ist er sicher in der Schule, hat andere Ansprüche, wir haben mehr Kosten (und ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass ich bis dahin keine Beziehung habe weil das für mich sowas von unwahrscheinlich erscheint) - die Miete wird in 4 Jahren erhöht... Ähm... Wohngeld bekomme ich nicht, da ich dafür wieder "zuviel" verdiene.

Und dann?!

Ratlose Grüße, Sue

 
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