Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 26.06.2010, 9:06 Uhr

nicht abgeholte Sachen....

Meine Anwältin nennt sowas einen "Binnen-Brief":
"Wenn Du Deine Sachen nicht binnen der nächsten xx Tage bei mir abgeholt hast, werde ich sie am xx.xx.xxxx zum Wertstoffhof bringen/in den Müll werfen/vom Sperrmüll abholen lassen."

Wenn Du frech/mutig/anwaltlich vertreten bist, kannst Du noch schreiben: "Die entstehenden Kosten werde ich Dir in Rechnung stellen." Rechtlich geht das, aber ich würde deswegen keinen Prozess führen. Allerdings müssen die Kosten dann nachweisbar sein (Tankquittung, Rechnung vom Sperrmüll o.ä.).

Das Ganze per Einschreiben an ihn - Ende Gelände.

Gruß,
Elisabeth.

 
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