Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 06.03.2008, 16:45 Uhr

nein

Hallo wuselhexe,

keinesfalls sollte das Kind (7 J. !) im Sinne einer Entscheidung betreffs der Hauptbetreuungsproblematik direkt befragt werden, höchstens von neutralen Dritten ohne Anwesenheit der Eltern.

MfG Richie

 
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