Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 29.11.2014, 11:41 Uhr

nein! stimmt so nicht...

mit au pair bleibt die gastmutter nach wie vor in der II, weil die beiden ja keine wirtschaftliche gemeinschaft bilden. schaetze ich mal.

jedenfalls ist das au pair ja bei der gastmutter 'angestellt', auch wenn es rein rechtlich kein echtes arbeitsverhaeltnis ist, sondern irgendsowas graugrinsliges dazwischen...

mit dieser begruendung bin ich damals - trotz au pair - in der II verblieben. das war, als es noch jedes jahr eine lohnsteuerkarte gab und ich das auf dem amt aendern lassen musste...

 
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