Geschrieben von mf4 am 11.07.2015, 21:00 Uhr |
nachträglich gemeinsames sgr
Eine Trennung ändert nicht automatisch das SR.
Hat sie es allein, bleibt es so - so lange du das nicht anders möchtest.
Haben beide das SR bleibt es auch nach einer Trennung bei beiden.
Wenn es keinen schwerwiegenden Grund gibt (Kindeswohlgefährdung) dann steht dem geteilten SR nichts im Wege.
Ich habe als alleinige und der Vater hat weder Vorteile noch Nachteile. Sieht seine Kinder regelmäßig und könnte öfter, wenn er wollte und alles was den Alltag betrifft ist so oder so mein Part, da sie bei mir leben.
- nachträglich gemeinsames sgr - Chhriss 11.07.15, 8:39
- Re: nachträglich gemeinsames sgr - Sternenschnuppe 11.07.15, 8:42
- Re: nachträglich gemeinsames sgr - mf4 11.07.15, 21:00
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