Geschrieben von Sternenschnuppe am 11.07.2015, 8:42 Uhr |
nachträglich gemeinsames sgr
Natürlich. Du lebst ja sogar mit Deinem Kind zusammen.
Steht die Trennung denn schon im Raum ?
Ihr könnt gemeinsam zum Jugendamt gehen und das Sorgerecht regeln.
Verweigert sie dies, würde ich das an Deiner Stelle umgehend bei Gericht beantragen. Das geht formlos und Du brauchst auch keinen Anwalt unbedingt.
Dies zu machen wo ihr noch zusammenlebt wird es zur reinen Formsache machen.
- nachträglich gemeinsames sgr - Chhriss 11.07.15, 8:39
- Re: nachträglich gemeinsames sgr - Sternenschnuppe 11.07.15, 8:42
- Re: nachträglich gemeinsames sgr - mf4 11.07.15, 21:00
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