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Geschrieben von Jeckyll am 30.05.2013, 11:42 Uhr

Nachehelichen Unterhalt ausschließen

Ich habe nun endlich die Scheidung eingereicht. Denke, es wird recht schnell über die Bühne gehen, da ja die wichtigen Sachen wir Kinder und Unterhalt schon geklärt sind.
Leben ja schon über drei Jahre getrennt. Will es jetzt aber offiziell haben.

Nun meine Frage, kann man auch nach einer Scheidung Unterhalt für den Exgatten oder dessen Eltern bezahlen müssen (zB fals ihm einfällt ALG2 zu beantragen)? Ich meine im Nachhinein, meine hier mal was gelesen zu haben, dass ein Amt Jahre nach der Scheidung Geld von der Ex forderte. Oder muss ich da etwas beachten?

Jeckyll

 
18 Antworten:

Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 11:52 Uhr

ich habe das notariell auf anraten meines anwalts ausschließen lassen.
den notar hat mein exmann bezahlt. ich hätte es nicht gekonnt.

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kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von Jeckyll am 30.05.2013, 11:57 Uhr

einem Aufwasch und billiger. Mein ex zahlt ja nur die Hälft der Gerichtskosten, den Anwalt muss ich alleine bezahlen, da ich ja die Scheidung eingereicht und den Anwalt beaufragt habe. Und alleine dafür musste ich jetzt fast zwei Jahre sparen.

Jeckyll

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 12:05 Uhr

wie meinst du: im scheidungsverfahren?
ich hatte die scheidung schon eingereicht, als wir beim notar waren....
ich weiß nicht mehr genau, was es gekostet hat, so um die 300€
können aber auch dm gewesen sein. notar mußte aber sein.

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 12:10 Uhr

Sprich mal mit Deinem Anwalt. Unter Umständen ist es teurer, das im Gerichtsverfahren entscheiden zu lassen, weil das Gericht ja nach Anträgen und Entscheidungen bezahlt wird.

Außerdem: Achtung, eine solche Vereinbarung gilt nicht, wenn der Ex staatliche Leistungen beantragen muß. Man kann keine Vereinbarung zu Ungunsten eines Dritten (in dem Fall dem Staat bzw. den Sozialkassen) treffen.

Aber wenn die Kinder bei Dir leben, mußt Du schon verdammt viel verdienen, um überhaupt unterhaltspflichtig zu sein. Mein Ex hat es auch probiert - und ich habe GUT verdient. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß ich alleine für den Unterhalt für die Kinder und mich aufkam, und mit Blick auf seine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit, wurde sein Antrag klar abgelehnt.

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 12:20 Uhr

na ja, aber irgendwann kommt die zeit, da sind die kinder groß und vielleicht verdient man ja mehr....
remember kevome, die hatte keine vereinbarung und das amt zwitschert nach x jahren an.
bei mir ist es eh wurscht, denn ich bin ja wieder verheiratet, also ist mein ex aus dem schneider, aber wenn ER unter die brücke zieht, will ich nicht herangezogen werden müssen.
gelten denn nie wirklich irgendwelche vereinbarungen, die einen haufen geld kosten? wofür macht man sie dann?

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von Pamo am 30.05.2013, 12:30 Uhr

Privatverträge gelten eben nur so lange wie sie mit geltendem Recht überein stimmen. Und die Eheschliessung hat rechtliche Konsequenzen, man kann sie nicht alle aushebeln, um dann nur die Vorteile aber nicht mehr die Nachteile der Ehe zu "genießen".

Daher meine Meinung (15 Jahre nach der Heirat ): Heiraten macht für mich keinen Sinn.

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 12:39 Uhr

?????

es geht ja um scheidung, nicht um inderehe.

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Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Antwort von Pamo am 30.05.2013, 12:46 Uhr

Ich meine doch dasselbe. Wenn man heiratet, dann verpflichtet man sich eben zum Unterhalt - auch über die Ehe hinaus, jedenfalls für eine begrenzte Zeit. Und das kann man eben nicht komplett vertraglich ausschließen.

Wer sich nicht verpflichten will, darf nicht heiraten.

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Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen,

Antwort von Jeckyll am 30.05.2013, 13:44 Uhr

wenn er auf die Idee kommt seinen Laden aufzugeben und vom Staat leben zu wollen?

Dann würde mich ja auch eine notarielle Vereinbahrung nicht davor bewahren und ich könnte mir das Geld sparen.

Weiß denn einer wie hoch der Selbstbahlt wäre, wenn der Ex nach der Scheidung zum Sozialfall würde und der Staat an mich herantreten würde? Ich meine, dann würde er ja auch keinen Unterhalt mehr zahlen können. Verdiene ja "nur" 1100 Euro. Auch später (mit Vollzeit) wird es kaum mehr werden (max. 1500).

Werde mal dazu den Anwalt befragen.

Jeckyll

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Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen,

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 13:56 Uhr

das überlege ich auch, ich würde je gern im vorfeld den versorgungsausgleich ausschließen lassen, aber es ist mir zu unsicher, daß das evtl angefochten wird. geld zu verschenken habe ich auch nicht.
im september weiß ich mehr.

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Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen,

Antwort von CKEL0410 am 30.05.2013, 18:59 Uhr

Dem Staat ist def Ausschluss von uh egal. Auch wenn bei der Scheidung auf den versorgungsausgleich verzichtet wurde....haben wir grad durch da hatte die arge gerne gekd gehabt fur die exfrau meines Mannes. Und das vier jahre nach der Scheidung.

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@CKEL

Antwort von Jeckyll am 30.05.2013, 19:43 Uhr

Na ja, wollen kann die Arge ja viel. Und der ein oder andere Sachbearbeiter wird es vielleicht auch versuchen. Aber ist es auch rechtens wenn sie das geld so viele Jahre nach der Scheidung verlangen? Wäre ja schon der Hammer, wenn ich nicht nur beide Kinder alleine versorge, in dem Fall dann ja auch alleine finanziere, und dann auch noch dan A... von Ex. Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja oft zweierlei.

Muss Dein Mann jetzt für die Ex zahlen und wie hoch ist da die Selbstbehaltsgrenze? Magst Du das sagen wenn Du es weißt?
Danke

Jeckyll

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? Ist das speziell in Deutschland so???

Antwort von MM am 30.05.2013, 20:47 Uhr

Also ich kenne das hier so, dass nur minderjährige Kinder ein Recht auf Unterhalt haben, nicht der Ehepartner nach einer Scheidung. Warum denn auch, der ist doch erwachsen und kann i.d.R. für sich sorgen (und wenn nicht, hat er Anspruch auf bestimmte Leistungen vom Staat). Oder???

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Was ist denn das für eine Frage?

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 21:05 Uhr

Erwartest Du jetzt eine detaillierte Abhandlung über die Sozialnetze aller Staaten der Erde und die jeweilige Gesetzgebung zum Schutz vor Mißbrauch?

Ich habe keine Ahnung, ob das woanders anders ist. Ein Staat, der nur ein kleines oder vielleicht sogar gar kein Sozialnetz hat, braucht so eine Regelung natürlich nicht - insofern werden die sowas nicht haben. Aber da das deutsche Sozialnetz wirklich dicht geknüpft ist, muß man halt irgendwelche Regelungen haben, die Mißbrauch eindämmen.

Die Idee ist, daß man sich nicht formell trennt, nur damit einer sich in die soziale Hängematte fallen lassen kann. Rein theoretisch wäre das ja ein tolles "Modell": Man bekommt gemeinsame Kinder, der Staat sorgt für die "Grundversorgung" von Mutter und Kind(ern), Papa spendiert die Extras wie Tennisunterricht für die Kinder und Urlaub für Muddi.

Allerdings muß man nicht wirklich endlos füreinander einstehen. Wenn man grad mal 5 Jahre verheiratet war und der Ex dann 50 Jahre nach der Trennung ankommt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, daß da noch Ansprüche bestehen. Außerdem sind alle anderen Unterhaltsansprüche - zum Beispiel die der Kinder - vorrangig, und der Selbstbehalt gegenüber einem Ex-Partner ist höher als der gegenüber den Kindern.

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Re: @CKEL

Antwort von CKEL0410 am 30.05.2013, 21:06 Uhr

Nein muss er nicht. Er hat drei kinder für der er zu uh verpflichtet ist. Auch wenn es vom Geld her mehr wäre hätte sein Anwalt alles versucht. Die Kinder sind schon etwas älter und dann soll das Amt gucken das sie arbeiten geht. Es gibt ja auch genug Väter die die die Auflage bekommen mehr arbeiten zu gehen um den uh zu bestreiten, dann sollte es anders rum auch so sein! Für die Kinder kommt er natürlich auf! Das Amt hat sich da einiges schön gerechnet. Die ganze Sache lief fast zwei Jahre und am Ende war alles so richtig. Man braucht schon starke Nerven bei sowas. Unser gemeinsames Kind wurde angezweifelt, weil die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt wurde. Und ob das Kind uberhaupt lebt...die Richterin hat der Sachbearbeiterin beim Termjn erstmal den Kopf gerade gerückt. Das Amt wolte fast 5000 Euro nachzahlung haben....am ende musste die sa dann zugeben das sie von der Materie keine Ahnung hat...

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Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...

Antwort von Jeckyll am 30.05.2013, 21:57 Uhr

dass es nicht sein kann, dass der Staat für die Grundversorgung aufkommt und von anderer Seite gibt es ein kleines Extra...

aber in meinem Fall wäre es ja anders. Ich komme für mich und die Kinder alleine auf (da im Fall von ALG2 meines Ex ja kein Unterhalt mehr zu erwarten ist) UND soll auch noch lange nach der Scheidung (wenn dort kein Ehegattenunterhalt vereinbart wurde) für den Ex zahlen? Ich finde es absolut verkehrt. Zumal dadurch ja niemand Extras erhält, sondern der Staat einfach nur Geld spart (was ja an sich zu begrüßen ist).

Ich finanziere durch meine Arbeit gerne meine Kinder und mich. Und in einer funktionierenden Partnerschaft auch gerne noch den Partner. Aber nicht Jahre nach einer Scheidung. Dann hätte diese ja auch keinen Sinn mehr, denn ich möchte mich nach so vielen Jahren Trennung ja scheiden lassen um nicht in ferner Zukunft für ihn oder seine Familie aufkommen zu müssen.

Aber nach etwas googlen habe ich zumindest heraus gefunden, dass es wohl gar nicht so selten ist, dass "das Amt" an langjährige Exen geht um Unterhalt zu fordern. Und dass dies sogar rechtens ist, da Unterhaltsansprüche sehr wohl ausgesetzt werden können, aber grundsätzlich nicht aufgegeben.

Jeckyll

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Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...

Antwort von CKEL0410 am 30.05.2013, 22:21 Uhr

Ich finde in so einem Fall sollte dann der nicht gezahlte ku entgegen gerechnet werden. Es kann ja nicht sein das er keinen uh für seine Kinder zahlt aber muddi dann für vaddi zur Zahlung herangezogen wird.....aber so wird es leider nicht gemacht

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Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 22:28 Uhr

Es ist nicht ausgeschlossen, aber doch recht unwahrscheinlich.

Zum einen ist der Selbstbehalt, wie gesagt, dem Ex-Gatten gegenüber höher als gegenüber den Kindern. Der Selbstbehalt gegenüber den Kindern wurde ja gerade erhöht, daher gehe ich davon aus, daß er auch gegenüber dem Ex-Gatten erhöht wurde, aber vor ein paar Jahren lag er schon ca. 400,- Euro höher. Außerdem kann man deutlich mehr vom Einkommen abziehen als beim Kindesunterhalt. Dann kollidiert das Ganze natürlich auch mit der Unterhaltspflicht, die der Ex gegenüber den Kindern hat, und der daraus folgenden erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wenn die Kinder klein sind, ist Dein Einkommen u.U. sogar überobligatorisch, das wird auch angerechnet. Das Ganze muß in einem vernünftigen Verhältnis zur Ehedauer stehen, und nach Ewigkeiten muß da auch keiner mehr ankommen.

Die einzige Ausnahme, wo man wirklich sehr lange nach der Ehe herangezogen werden kann, ist eine dauerhafte Behinderung und daraus folgende Erwerbsunfähigkeit des Ex - und das ist genau das Problem, weswegen Kevome angeschrieben wurde. Aber die Regeln zum Selbstbehalt und der Vorrangigkeit der Kinder gilt auch da, deswegen würde es mich sehr wundern, wenn sie tatsächlich herangezogen werden würde.

Ich kenne die Sorge - mein Ex meinte ja auch, daß was zu holen wäre, und seine Anwältin hielt es immerhin für aussichtsreich genug, um Klage einzureichen. Aber es kam nicht mal zur Verhandlung, der Richter hat den Antrag gleich niedergebügelt.

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