Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Wartender Mond am 08.02.2005, 11:26 Uhr

Nach fast 6 Jahren erhebt Vater anspruch! Vorsicht lang!

Wenn ich Deinen Beitrag richtig gelesen habe, war der Erzeuger "nur" Dein Freund, aber nicht Dein Ehemann. Also ist die Tochter nicht ehelich. Das gemeinsame Sorgerecht ebenso wie das alleinige Sorgerecht kann der leibliche Erzeuger meines Wissens nicht beantragen, so lange Du diesem Antrag nicht zustimmst, und das würdest Du natürlich niemals tun. Ich schätze er weiss das auch, er hat sich bestimmt mal beraten lassen, dann hat er es probiert, Dich bei der offiziellen Seite mies zu machen, und hat gehofft, es käme was dabei raus, so dass er es nicht beantragen müsste. Aber den "Erfolg" der Aktion hast DU zu verbuchen, nämlich dass es offiziell und amtlich ist, dass es den Kindern bei Euch gut geht. Punkt für Dich.

Ich würde erst mal abwarten, ich habe auch solch ein Exemplar, das immer viel Wind macht und da meinste, Wunder was er jetzt für gewaltige Schritte einleitet, aber im Grunde kennt selbst er die Rechtslage und weiss, dass es nichts bringen würde.

Trete die Lawine nicht los, bevor sie wirklich rollt, das ist mein Tipp.

Und noch was: "Väter" wie die in unseren Fällen hätten auch vor Gericht schlechte Karten, ihre plötzlichen Interessen zu vertreten und dabei Argumente zu finden, die nach "Wohl des Kindes" klingen, und kein Gericht der Welt wird das Wohl des Vaters über dem des Kindes ansiedeln.

Und er kann ja vor Gericht schlecht sagen, was meine Tochter will ist mir egal, was wäre das für ein Witz???!!!

Keep cool, auch wenns schwerfällt. Ich glaub nicht dass er als erstes die Schlacht eröffnet, zu gross ist die Gefahr dass der Schuss nach hinten losgeht.

WM

 
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