Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cat74 am 08.10.2005, 17:36 Uhr

Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?

Hey Loona,
es ist so, man kehrt zu den alten Bedingungen an den Arbeitsplatz zurück, aber gekündigt werden kann sie so od. so, fristgemäß sobald sie wieder an ihrem alten Arbeitsplatz ist. Der Kündigungsschutz gilt nur für die Zeit der Elternzeit. Wie lange hat sie die denn beantragt?
Während der Elternzeit besteht allerdings ein Anspruch auf Teilzeitarbeit mit höchstens 30 Wochenstunden, wenn vor Beginn der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mind. sechs Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Sie sollte vorab mit ihrem Arbeitgeber klären, wie sie sich die künftige Arbeitszeit vorstellt!
Gruß von Cat

 
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