Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 08.10.2005, 19:16 Uhr

Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?

Hallo,

unter gewissen Umstaenden hat man Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, allerdings kann der AG betriebliche Gruende dagegen anfuehren und irgendwas findet sich immer, wenn man will.. An ihrer Stelle wuerde ich mit dem AG sprechen und eventuell fristgemaess die Elternzeit verlaengern. Teilzeit arbeiten (bis 30 h die Woche) kann sie auch in der Elternzeit und der Kuendigungsschutz bleibt ihr erhalten. Wenn ihr Kind drei Jahre ist und die EZ endet, bekommt sie normalerweise einen Kigaplatz und kann dann vielleicht wieder voll arbeiten.

LG
Berit

 
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