Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 06.05.2011, 16:25 Uhr

Na, wenn das keine emotionale Erpressung ist, was denn dann bitte?

Es geht dich nix an, wo der KV sich während seiner Zeit aufhält, er ist nicht verpflichtet die Adresse zu nennen. Du wärest dann eine Umgangsboykotteuse

 
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