Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Madlen_24 am 08.01.2003, 10:05 Uhr

Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann?

Hallo zusammen,

ich bin zwar nicht mehr alleinerziehend, aber ich war es viele Jahre lang. Zu meiner Person: Ich bin 24 Jahre lang, habe mit 15 meine erste Tochter Denise, (8 Jahre) bekommen (war keine gewollte Schwangerschaft), bin jetzt verheiratet (nicht mit dem KV)und habe im Oktober 2002 meine zweite Tochter Laura (12 Wochen) geboren.

Nun zu meiner Frage; der KV holt Denise jedes 2te Wochenende für einen Tag und eine Nacht zu sich. Was für uns wirklich kein Problem darstellt, im Gegenteil, wir kommen jetzt wieder gut miteinander aus und ich freue mich das er Interesse an seiner Tochter zeigt, manchmal zwar auch nur mit Nachdruck von mir oder sogar von Denise, wenn sie ihn zu sehr vermisst dann ruft sie ihn an.
Jetzt kommt es aber leider immer öfter vor, dass er einfach mal ein Wochenende ohne abzusagen Denise nicht holt. Das ist für meine Tochter natürlich auch nicht gerade schön, denn mit 8 Jahren hat sie ja jetzt schon ein Zeitgefühl und weiß auch wann die 2 Wochen rum sind. Sie freut sich dann natürlich auch immer auf IHR Wochenende mit Papa, umso mehr ist sie enttäuscht wenn er nicht mal anruft oder sie ihn auch nicht erreichen kann. Jetzt wollte ich mal wissen ob er denn nicht irgendwie dazu verpflichtet ist, wenigstens telefonisch abzusagen, wenn es mal nicht klappen sollte? Ich hab das alleinige Sorgerecht.

Achja, dann hab ich noch eine Frage, vielleicht kann mir die hier ja jemand beantworten. Das ist eine Frage die ich mir mal durch den Kopf gehen lassen habe. Wenn jetzt mir irgendetwas passieren sollte, hat mein jetziger Mann (der Denise schon mit aufzieht seit sie 4 Jahre alt ist) denn dann irgendwelche Rechte um Denise bei sich zu behalten, oder geht sie dann automatisch zum KV? Da hab ich nämlich so meine Bedenken, er kümmert sich den einen Tag an dem er sie hat, wirklich gut um sie, aber wenn das länger wie 1 Tag geht, dann hat er keine Geduld mehr für sie, schreit sie nur an und wenn sie nicht macht was er will, dann gibts nicht selten gleich eine auf den Po. Ich kann da sagen was ich will, er hört damit nicht auf.Auch kennt er nicht mal den Kinderarzt, oder Zahnarzt von ihr, er hat auch kein Interesse daran das zu wissen und da gibt es noch viele andere Dinge. Bei meinem Mann wüßte ich das sie besser aufgehoben wäre, drum die Frage.

Danke im Vorraus, wäre echt lieb wenn ihr mir darauf antworten könntet.

LG Madlen

 
5 Antworten:

*lach* ich bin natürlich 24 Jahre alt und nicht lang *peinlichpeinlich* o.T.

Antwort von Madlen_24 am 08.01.2003, 10:14 Uhr

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Re: Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann?

Antwort von Adaeze am 08.01.2003, 12:21 Uhr

hallo madlen,

also erstmal hat deine tochter genau so ein recht auf umgang wie der vater und somit hat der vater natürlich nicht nur das recht auf umgang sondern genau so die pflicht dazu. vielleicht solltest du nochmal in ruhe mit ihm darüber reden und ansonsten dich ggf. ans jugendamt oder einen anwalt wenden.

zu der sache mit dem "falls mir mal was passiert" glaube ich, dass es so ist, dass der KV das kind dann bekommen würde ausser dein jetziger mann hat die kleine adoptiert. dann wäre der KV aber auch nicht mehr unterhaltspflichtig. übrigens muß der KV nicht seine zustimmung zu einer adoption geben. es dient dem kindeswohl, dass das kind genau so heißt, wie die restliche familie in der es lebt (das wäre nur eine begründung)und ausserdem hast du ja das alleinige sorgerecht.

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Oh, vorsicht!

Antwort von RainerM am 08.01.2003, 12:44 Uhr

Hi,
zum Thema Umgang stimme ich dir zu.

Aber beim Thema Adoption, da irrst du dich.

Eine Adoption ist nur!!! mit Zustimmung des Vaters möglich.

Nur wenn der Vater sich schwerer Verfehlungen gegen das Kind (nicht der Mutter) schuldig gemacht hatte, kommt eine Ersetzung seiner Zustimmung durch das Familiengericht in Frage.

Das hat mit dem Sorgerecht soweit nichts zu tun.

Da die Mutter die "Namensgeberin" ist, kann sie ohne Zustimmung des Vaters eine Änderung des Namens des Kindes veranlassen.

Hätten sich die Eltern vorher für den Namen des Vaters als Familiennamen des Kindes entschieden, dann wäre unabhängig vom Sorgerecht, die Zustimmung des Vaters zur Namensänderung erforderlich.

Sollte die allein sorgeberechtigte Mutter sterben, dann wird vom Familiengericht (durch Jugendamt vertreten) geprüft, ob des dem Wohl des Kindes dient, wenn es zum Vater kommt.

Generell sind die Elternrechte des vaters nicht aufgehoben, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
Trotzdem muss das Wohl des Kindes und sein Willen (ab 3. oder 5. Lebensjahr) im Vordergrund stehen.

Es gibt auch einen Paragraphen zum Schutze der Stieffamilie.
Sollte die Mutter sterben, kann der Stiefvater das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, damit das Kind solange, bis die Zukunft entschieden ist, in der alten Umgebung bleiben kann.

Wenn es gegen das Wohl des Kindes ist, zum Vater zu kommen, und/oder das Kind sich dagegen ausspricht, kann es beim Stiefvater bleiben.
Ansonsten kommt es zum Vater, so es das selber will.

cu

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Re: Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann?

Antwort von Madlen_24 am 08.01.2003, 12:48 Uhr

Hallo,

danke erstmal für deine Antwort. Aus dem Grund, weil ja meine Tochter das Verlangen hat ihren Papa zu sehen, regt es mich ja auch auf das er wenn er schon nicht kann, nicht absagt und somit die noch größere Enttäuschung bei ihr verursacht, wenn er einfach nur nicht kommt und sie wartend mit ihrer gepackten Tasche da sitzt und ich sie trösten muss (er ja auch nicht telefonisch erreichbar ist). Deswegen die Frage ob er das nicht muss.

Meine Tochter, heisst jetzt auch schon so mit dem Nachnamen, den ich angeheiratet habe. Aber das eine Adoption ohne Einverständnis vom KV geht, ist mir neu. Seit wann kann man das denn einfach so machen? Ich habe das aber auf keinen Fall vor, denn sie hat nun mal nur EINEN Papa und der soll es auch bleiben, auch wenn sie den eigentlichen Vater an meinem Mann hat. Den sie aber nicht Papa nennt sondern beim Vornamen.

LG Madlen

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Re: Oh, vorsicht!

Antwort von Madlen_24 am 08.01.2003, 12:52 Uhr

Hallo Rainer,

deine Antwort bringt mich doch schon weiter, vielen Dank! Denn wenn der Vater zur Adoption nicht zustimmen müsste, dann fände ich unseren Rechtstaat doch ziemlich ungerecht, auch wenns vielleicht in manchen Fällen wünschenswert wäre.

LG Madlen

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