Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 06.08.2010, 19:01 Uhr

manchmal frag ich mich

warum hier einige antworten, die keine ahnung haben ... sorry, ärgert mich nur als

also anspruch auf die 2 zusätzlichen hast du , wenn du das alleinige sorgerecht hast, er keine 2 Monate beantragt bzw. genommen hat, ihr getrennt voneinander wohnt und du vor geburt gearbeitet hast...

 
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