Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Silence am 31.07.2003, 14:44 Uhr

mal halblang

@ fusel...

Naja, ich dachte nur, daß das JA doch net das Geld in den Wind schiessen wird....

Aber eben habe ich mich mal belesen... In einer Broschüe vom VAMV steht:
"Unterhaltsvorschussleistungen ersetzen ausbleibende Unterhaltszahlungen. ... Das Jugendamt ist verpflichtet, die vorgestreckten Unterhaltsleistungen wieder einzutreiben. Daher wird auch von ihnen eine Mitwirkung in der Form verlangt, dass sie Namen und Aufenthaltsort des Vater ihres Kinders bekanntgeben müssen, sofern er ihnen bekannt ist. Wenn sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen ausgeschlossen. Anders ist der Fall, wenn sie den Vater ihres Kindes nicht kennen oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben. Dann muss Unterhaltsvorschuss für ihr Kind gezahlt werden."

Soviel zur grauen Theorie. Wie nun der Sachbearbeiter unterscheidet, ob der betreffende nicht mitwirken will, oder den Vater wirklich nicht kennt, ist sicher Ermessenssache.
Ich würde einfach aufs JA gehen und auf nen netten Bearbeiter hoffen!

Viel Glück!
Sandra

 
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