Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 12.03.2012, 16:28 Uhr

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hallo cat,

verheiratet oder nicht interessiert in dem fall doch nicht: das kind möchte schließlich unterhalt haben, unabhängig von den eltern.
zumindest meine küchenjuristische auffassung.

ich hatte für meine kleine zwar eine beistandschaft eingerichtet, aber das gängige juristische procedere ist doch immer gleich. bloß weil in dem einen fall eine beistandschaft besteht, wird doch kein anderes recht angewandt...

bei meiner kleinen war der ablauf so:
- beistandschaft eingerichtet
- der beistand hat klage bei gericht eingereicht, auf feststellung der vaterschaft und unterhalt
- klägerin war meine tochter, gleichzeitig wurde daher von amts wegen ein antrag auf prozesskostenhilfe gestellt. ich musste auch, soweit ich mich erinnere (das hat sich ja jetzt jahre hingezogen) keine einkommens- und vermögensnachweise erbringen.

bei der gerichtsverhandlung bestand dann auch anwesenheitspflicht fürs kind, weil sie eben die klägerin war.

darf ich fragen, weshalb du keine beistandschaft eingerichtet hast, oder hattest du eine und das ganze war nicht effektiv??

 
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