Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 08.03.2013, 19:02 Uhr

@Leena

...bei der Geburtsurkunde gab es überhaupt kein Problem, das Standesamt hatte einen entsprechenden Service direkt im Krankenhaus angeboten und da es eben rechtlich keinen Vater gab, wurde auch keiner eingetragen. Keine Auseinandersetzung mit Jugendamt oder wem auch immer erforderlich, keine Sorge!

Soweit ich weiß, läuft das übrigens wohl auch so, wenn vorgeburtlich keine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde (und somit auch bei Geburt kein juristischer Vater existiert), dass dann erst eine Geburtsurkunde ohne Vater erstellt wird und nach der Vaterschaftsanerkennung dann eine neue Geburtsurkunde mit Vater - aber das habe ich persönlich nicht 'ausprobiert' und kann es nur vom Hörensagen berichten. ;-)

 
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