Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeanette40 am 08.03.2013, 14:10 Uhr

du willst es zwar nicht wissen,

aber als berufstätige, steuerpflichtige Alleinerziehende kotzt mich extrem an, dass du damit die dir zustehende Unterhaltszahlungen des Vaters in spe ausschlägst. Ist ja auch eine feine Sache, wenn die Allgemeinheit dann den Unterhaltsvorschuß finanziert . Oder verzichtest du darauf und gehst gleich wieder Vollzeit arbeiten nach der Geburt?

 
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