Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 06.02.2006, 16:25 Uhr

Läuse

Da haben die Erzieherinnen eindeutig überreagiert. Die Vorschriften wurden irgendwann letztes Jahr geändert. Bei Kindern mit Läusen reicht es aus, wenn die Eltern schriftlich versichern, dass das Kind mit einem Anti-Läuse-Mittel behandelt wurden und eine zweite Behandlung nach 7 Tagen erfolgen wird/erfolgt ist. Ärztliche Atteste sind nicht mehr erforderlich. Auch dürfen die Kinder nicht mehr von KiTa/KiGa/Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Dieses Thema haben wir bei der Änderung sehr, sehr kontrovers im Elternbeirat diskutiert. Aber es ist wohl wirklich so, dass das obige Vorgehen, sofern die Eltern die Behandlung auch wirklich zweimal im 7 Tage Abstand durchführen ausreichend ist.

Gruß Kerstin

 
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