Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 26.02.2015, 18:29 Uhr

Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Wenn Du selbst kündigst wirst du eher eine Sperre bekommen, außer du hast dir vorher das OK vom Arbeitsamt eingeholt. Und das am besten schriftlich.

Lieber erst was neues suchen, das sichern und dann erst kündigen. Macht sich auch besser im Lebenslauf.

 
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