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Geschrieben von tina2003 am 26.02.2015, 14:27 Uhr

Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Hallo,
ich habe eine Frage: ich bekomme derzeit zum Lohn HartzV aufgestockt! So, bin noch in der Probezeit, das Betriebsklima ist Mist, egal was ich zum Kunden sage ich mache es falsch, ständig wird die Arbeit kritisiert. Selbst mein Hausärtzin sagte letztens im Vertrauen sie kennt meine firma und deren ruf ich solle mir schnellstens was neues suchen. Heute mittag kam es wieder zu einem Vorfall, ich hatte offen mit einem Kunden geredet, die kollegen hat mic rund gemacht warum ich dies und jenes sage. So, ich sehe das langsam als mobbing, da man auch ständig während meinem urlaub etc. die aufgabenbereiche meinerseits ändert. Die meisdten kollegen sind max. 2 jahre im haus, eher weniger.. Tja nun meine frage: was ist wenn man mir kündigt? bekomme ich dann ALG I und HartzV habe ich dann ähnlich viel zum leben wie jetzt mit lohn & hartzV? ich hoffe zwar nict den job zu verlieren, bewirb mich auch schon weg, aber man weiss ja nie was passsiiert, will natürlich lieber kündigen wenn ich ne zusage woanders hab, aber ich hab noch ein behindertes Kind und kann mich wg. dem job nict komplett aufarbeiten, brauch die Kraft auch für die Kids, und ich merke voll das ic langsam jeden Morgen mit Angst in die arbeit gehe.... dabei mact mir die aufgabe total spass!

 
6 Antworten:

Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von Sunny76 am 26.02.2015, 17:22 Uhr

Ich kann dich verstehen, ich war vor ein paar jahren in einer ähnlichen Situation. Mir ging es so schlecht, dass ich fast schon eine Depression hatte, morgens nicht mehr aufstehen konnte usw.

Hast du denn Anspruch auf ALG1? Das für musst du ja eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Soweit ich weiß, schließt sich ALG1 und ALG2 gegenseitig aus.

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Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von Mone33 am 26.02.2015, 17:43 Uhr

Hi,

also, ich beziehe im Moment ALG1 (da mein Vertrag ausgelaufen ist) und sozusagen ALG2 aufstockend.
Vorher habe ich zu meinem Gehalt ALG2 aufstockend bekommen, Finanziell ist das schon ein Einschnitt von knapp 300,- Euro, jedenfalls in meinem Fall.
Die Frage ist natürlich wie lang Du gearbeitet hast. 12 Monate muss man voll haben, um 6 Monate Anspruch auf ALG1 zu haben.

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Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von tina2003 am 26.02.2015, 18:18 Uhr

Also ich arbeite seit fast 2 jahren wieder sozialversicherungspflichtig.. wow 300 euro weniger ist ja nicht ganz ohne :-( d.h. die einbusse hätte ich auch :-( ich frage mich halt ob man dann nicht sparsamer lebt bevor man sich kaputt macht... wobei ich mic natürlich bewerbe...

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Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von Danyshope am 26.02.2015, 18:29 Uhr

Wenn Du selbst kündigst wirst du eher eine Sperre bekommen, außer du hast dir vorher das OK vom Arbeitsamt eingeholt. Und das am besten schriftlich.

Lieber erst was neues suchen, das sichern und dann erst kündigen. Macht sich auch besser im Lebenslauf.

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Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von tina2003 am 26.02.2015, 18:33 Uhr

was neues suchen ist auch mein Ziel, ich will auf keienn fall selbstg kündigen so lange ich nichts neues habe.. wenn mir der chef nicht zuvor kommt... das kann nämlich gut sein, er ist da schnell.... war heute beim arzt da ich nen bandscheibenvorfalll habe der immer wieder probleme macht, selbst der ortopäde meint ich müsse dringend aus dem job raus, er wollte mich am liebten per sofort in den krankenstand schicken.. aber naja... ich weiss nicht

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Re: Kurze Frage ALG 1 undHartzV

Antwort von negua80 am 26.02.2015, 22:29 Uhr

Du brauchst eine Kündigung auf ärztlichen Rat. Das heißt bevor du kündigst besprichst du alles mit deinem Arzt und dann bescheinigt er dir das. Dann bekommst du keine (3 Monate) Sperre.

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