Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kathrinchen79 am 11.06.2004, 14:43 Uhr

Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Hallo!

Also wenn er sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen, dann kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das ganze geht dann vor Gericht (falls er sich weigert bzw. Zweifel an der Vaterschaft hat). Dieses wird dann einen Vaterschaftstest anordnen. Sollte er als biologischer Vater festgestellt werden, muß er als Beklagter sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die Kosten des Tests tragen. In diesem Zusammenhang kann er jedoch Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach seinem Einkommen, seinen monatl. Belastungen usw. kann ihm diese bewilligt werden (sodaß er je nach Einkommen die Kosten ganz, teilweise oder auch gar nicht übernehmen muß). Der ganze Vorgang, von Geburt bis Gerichtsverhandlung (inklusive Bearbeitung, Anhörungen, Feststellung usw.) kann je nach Amtsgericht bzw. Behörde schonmal bis zu 'nem Jahr dauern.

Ob er freiwillig einen Test macht würde ich anhand deiner Schilderung bezweifeln... Private Tests werden unter Umständen auch von manchen Gerichten nicht anerkannt. Ich würde immer den offiziellen Weg gehen, also Jugendamt usw. Denn dann hast du alles schwarz auf weiß, ihr seid beide (du und er)auf der sicheren Seite, und er kann sich später nicht raus reden. Du bekommst dann auch einen Titel vom JA über den Kindesunterhalt, sodaß du später den Unterhalt für das Kind einklagen kannst falls er sich weigert nach bewiesener Vaterschaft zu zahlen.

LG, Kathrin

 
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