Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.08.2017, 11:20 Uhr

Konfirmandenunterricht

Für den Unterricht an sich braucht man m.E. keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Für die Konfirmation nachher schon, solange das Kind noch keine 14 ist.

Vor Gericht hätte der KV schlechte Karten: Das Kind will hin, und die Konfirmation wird standardmäßig für diese Jahrgänge durchgeführt. Wenn das Kind bereits getauft ist, werden seine Argumente noch alberner, denn der Taufe mußte er ja schon zustimmen. Damit hat er keine Chance, denn er hat ja grundsätzlich schon zugestimmt, daß das Kind evangelisch wird. Die Konfirmation ist ja in dem Sinne nur eine Bestätigung dieser bereits vorher - auch von ihm - getroffenen Entscheidung.

Allerdings wäre ein Gerichtsverfahren auch für das Kind doof. Es steht ja eh schon zwischen den Stühlen :-(.

Sprich mit dem Pastor, daß das Kind zumindest zum Konfi-Unterricht mit seinen Altersgenossen gehen kann. Wenn der Kind zur eigentlichen Konfirmation 14 ist, ist auch die kein Thema. Wenn sie vorher ist und Dein Ex bis dahin keine Vernunft angenommen hat, mußt Du mit Deinem Sohn überlegen, ob Ihr es drauf ankommen lasst, oder ob er die dann nachholt. Das Wichtigste, in Bezug auf Freunde und Gruppen, ist doch eh der Unterricht.

 
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