Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von heli89 am 06.10.2023, 15:02 Uhr

Kompetenzen Lebensgefährte

Hallo, ich habe gestern mit einer Freundin gesprochen und bei uns kam die Frage auf, welche Kompetenzen eigentlich ein Lebensgefährte vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat. Es ist wahrscheinlich sehr schwierig, das generell festzumachen, viele Punkte werden auch Einzelfallentscheidungen sein. Aber gibt es da Richtlinien oder Gerichtsurteile zu? Einfach mal so aus Interesse.

Bei der Freundin war folgende Situation. Sie ist von ihrem Mann geschieden, beide haben das gemeinsame Sorgerecht für den Sohn. Der Sohn lebt bei ihr und ist klassisch alle 14 Tage das Wochenende beim Vater, der lebt eine Stunde entfernt. Sie hat einen Lebensgefährten, der schon lange ebenfalls mit im Haushalt lebt und wie ein zweiter Vater für den Sohn ist. Jetzt musste der Sohn wegen einem Ausschlag spontan zum Arzt, weil das so kurzfristig war und sie arbeiten musste hat ihr Lebensgefährte mit dem Sohn den Termin wahrgenommen, sie hatte das auch telefonisch beim Arzt so angemeldet. War nichts wildes oder ansteckendes, einfach nur ein Pilz. Sie hat den Vater dann darüber informiert und ihm wegen dem Gesundheitszustand Bescheid gegeben. Der Vater war völlig erbost, dass sie ihren Lebensgefährten zum Arzt geschickt hat anstatt den Termin selbst wahrzunehmen. Das wäre eine Überschreitung seiner Kompetenzen und in Gesundheitsfragen hätte er sich nicht einzumischen. So sind wir auf das Thema gekommen, was Lebensgefährten wahrnehmen dürfen oder wo sie Entscheidungsbefugnisse haben.

Gibt es da wohl irgendetwas zu, wo man solche Dinge raus ableiten kann?

 
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