Geschrieben von Mone76 am 21.08.2015, 17:32 Uhr |
Kinderunterhalt Berechnung
Hallo,
Weihnachts, Urlaubsgeld oder sonstige Prämien werden doch den Nettolohn zugerechnet. Also dann zB 14xNettogehalt.
Oder??
LG
Mone
Re: Kinderunterhalt Berechnung
Antwort von Mone76 am 21.08.2015, 17:33 Uhr
Noch ne Frage:
wir möchten Unterhalt ohne Anwalt und Jugendamt regeln. Ist das ok für mich solange er pünktlich bezahlt oder entstehen dadurch für mich irgendwelche Nachteile.
LG
Mone
Re: Kinderunterhalt Berechnung
Antwort von mf4 am 21.08.2015, 20:04 Uhr
Hm... er wird also seine Gehaltsunterlagen auf den Tisch legen und ihr errechnet zusammen den realen Unterhalt? Wenn das so geht, warum nicht.
Lässt du dich aber bequatschen mit weniger UH zufrieden zu sein und beantragst z.B. aufstockend H4 wäre das ein Nachteil, denn er müsste und könnte mehr zahlen.
Re: Kinderunterhalt Berechnung
Antwort von desireekk am 21.08.2015, 20:22 Uhr
Hallo,
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Richtwert der allgemein angewandt wird.
Gesetz ist diese nicht, aber eben eine gesunde Basis für Eure Berechnungen.
Nachteil hast Du keinen wenn der Unterhalt nicht über ein Gericht oder einen sonstigen Titel führt... solange er pünktlich zahlt.
Sobald er nicht mehr zahlt hast Du das Problem dass Du erst mal in Verzug setzen musst, mahnen musst, dann klagen etc. um dann irgendwann nach Monaten das Geld einzutreiben.
Und ja, alle Einkünfte werden dem Netto/Einkommen zugerechnet.
Auch Einkünfte aus Mieteinnahmen, etc.
Gruss
Désirée
Re: Kinderunterhalt Berechnung
Antwort von shinead am 22.08.2015, 15:56 Uhr
Kannst Du, solange ihr die DDT beide lesen könnt. Ihr solltet euch BEIDE mit den Regeln (Hoch-/Abstufung, Berechnung des bereinigten Nettos) auskennen, damit sich keiner über den Tisch gezogen fühlt.
Die Berechnung durch einen Sachkundigen neutralen dritten ist da schlichtweg einfacher (unabhängig davon, auf welche Überweisungsbetrag man sich einigt).
Re: Kinderunterhalt Berechnung
Antwort von Hannah80 am 24.08.2015, 10:41 Uhr
Weihnachts- und Urlaubsgeld wird berücksichtigt, Prämien und sonstige Zahlungen nur wenn es regelmässig ist. So hat es jedenfalls die Dame vom Jugendamt uns erklärt.
Bei mir hatte der KV auch einige einmalige Zahlungen (wie z.B. Leistungen anlässlich der Geburt des Kindes, Auszahlung Überstunden, Bonus für ein Projekt) und da die nicht jedes Jahr kommen wurden die auch rausgerechnet.
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