Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Silence am 23.02.2003, 12:35 Uhr

Kennt sich jemand mit Bekleidungsgeld in Schleswig-Holstein aus ??

Hallo Kauko!

Also ich kann Dir leider nur sagen, wie das hier bei uns in Sachsen gehandhabt wird.
Bekleidungsgeld muss man hier grundsätzlich schriftlich (formlos) beantragen. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Sommer- und Winterbekleidungsgeld. Im Sommer gibts für die Mutter 75,- € und das Kind 61,50 € (=136,50 €); im Winter bekomme ich 104,- € und mein Sohn 92,- € (=196,- €).
Ich weiss aber eben nicht, ob das in anderen Bundesländern auch so ist. Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens etwas helfen.

LG Sandra

 
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