Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 18.05.2011, 13:21 Uhr

KdU (@Ralph?)

Hallo,

ich bekomme ein massives finanzielles Problem.

Irgendjemand sagte, daß das Sozialamt (hier gibt es keine Jobcenter)die KdU voll übernimmt für ein Eigenheim, außer Tilgung + Strom.

Nun meinte die AWO aber, daß das Amt alles (sämtliche Kosten außer Tilgung + Strom) auf 75m² herunterrechnet.
d.h. ich bliebe mit Tilgung monatlich auf gut 350€ sitzen und das nur fürs Haus.

Haus hat 95m², 3 Personen wohnen hier.
Zinsen liegen deutlich unter den normalen KM-Kosten einer 75m² Wohnung in der Gegend hier.
Mietspiegel gibt es nicht wirklich

Was stimmt nun?

 
9 Antworten:

Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von taram am 18.05.2011, 14:05 Uhr

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19948088a401.php

vielleicht hilft dir das weiter

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von 32+4 am 18.05.2011, 14:20 Uhr

danke, nein..nicht wirklich

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von krümel und murmel am 18.05.2011, 14:35 Uhr

kann es sein das das abhängig von der gemeinde ist?
was sagt dein sozialamt dazu?

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von 32+4 am 18.05.2011, 14:36 Uhr

da warte ich noch auf rückmeldung und die warten auf die arge.

wobei die arge sagte, sie können das ohne das OK des sozialamtes nicht bearbeiten

UHV und co liegen auch erstmal brach, weil es keine anschrift vom KV gibt.

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von krümel und murmel am 18.05.2011, 14:40 Uhr

hmmmpf was für ein durcheinander.
es gibt gemeinden die sind bei der berechnung der qm etwas lockerer und ich kenne welche (von freunden die wohnen in bayern) die sind da offensichtlich an anderer weisungen gebunden

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von bikermouse66 am 18.05.2011, 20:41 Uhr

Hallo,
vielleicht kann ich Dich etwas beruhigen.

Wir wohnen mit 3 Personen im Reihenhaus auf 98 m². D.h. inzwischen ist der Dachboden ausgebaut und es sind gut 120 m². Mir hatte man beim Amt gesagt, es ist ein geschütztes Eigentum. Es ist nicht in einer Luxusgegend und hat keinen überdimensionalen Wert. Die Zinsen liegen weit unter dem hier üblichen Mietspiegel und der Wohnraum ist für ein Eigenheim angemessen.

Es wurden die Zinsen übernommen, die Heizkosten, Schornsteinfeger, Grundbesitzabgaben usw. halt das was auch bei einer Mietwohnung üblich ist.

Für die Tilgung gab es natürlich kein Geld.

Hoffe, das beruhigt Dich etwas.
Ach ja, wir wohnen in NRW.

LG
mousy

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Re: KdU (@Ralph?)

Antwort von 32+4 am 18.05.2011, 20:53 Uhr

hallo,

danke

ja, mich irritiert nun die aussage der awo-beratung
geschützt sei es bis 130m², aber da wir nur 3 personen sind, würde das amt nur 75m² rechnen bei allen kosten

also auch nur die zinsen für 75m² usw

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Keine bundesweite Regelung...

Antwort von Ralph am 18.05.2011, 23:19 Uhr

Hallo,

verläßliche Auskunft kann ich Dir nicht geben, schon gar keine Zahlen. Es würde auch nichts nützen, wenn ich Dir hamburger Zahlen nennen würde.

Dem Beitrag von Mousy habe ich nicht wirklich etwas hinzuzusetzen. Ich würde jetzt mal abwarten, bis Du etwas handfestes in den Händen hältst (Bescheid, Zwischenmitteilung o.ä.). Wirklich belastbare Auskünfte kann Dir nur Deine Arge geben, oder, wenn Du kein ALG II sondern Wohngeld erhältst, die Wohngeldstelle.

98qm mit 3 Personen erscheinen mir bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht wirklich überkandidelt. Ohne Deiner Kommune vorgreifen zu wollen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sie Dich zwingen werden, aus der Bude auszuziehen. Man muß das mal konsequent zuende denken: Du würdest ja innerhalb kürzester Zeit eine Sozialwohnung belegen, während auf der anderen Seite in Deine Hütte keine entsprechende Familie einziehen würde. Sozialwohnungen sind rar, überall in Deutschland. Du sagst selbst, daß Deine Zinsbelastung unterhalb des Kaltmietenniveaus einer 75qm-Wohnung in Eurer Gegend liegt, also selbst unter Haushaltsaspekten würde ein Auszug von Euch keinen Sinn machen, den Umzug mit all seinen Kosten müßte ja auch die Kommune tragen, ebenso evtl. einen nicht vorhandenen Herd zusteuern, ggf. Renovierungskosten, Beihilfe für Küchenteile etc.pp.. Das alles sind in meinen Augen übrigens alles Argumente, die Du im Falle eines Falles als Begründung für einen Widerspruch anführen könntest.

Aber ich sehe es wie Mousy, Ruhe bewahren und erst einmal die Entscheidung abwarten.

Viele Grüße
Snoopy

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danke euch!!!

Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 9:58 Uhr

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