Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 16.01.2015, 12:57 Uhr

Kann mir jemand Rat geben??

Schon jetzt solltest Du Dich um einen Job bemühen. Es wird ggf. lange dauern, bis Du etwas gefunden hast, daher lieber schon jetzt starten.

Zu aller erst gibt es Kindesunterhalt. Der wird über die Düsseldorfer Tabelle berechnet. Dabei werden vom Nettogehalt noch diverse Zahlungen (z.B. Werbungskosten) abgezogen.
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle#H.C3.B6he_2015
Nach Zahlung des Kindesunterhalts muss dem Zahlenden noch mindestens ein Betrag von 1.080 Euro zur Verfügung stehen.

Trennungsunterhalt wird von der offiziellen Trennung bis zum gültigen Scheidungsurteil fällig. Auch hier wird eine Bereinigung des Nettoeinkommens durchgeführt. Vom Rest stehen Dir 3/7 zu. Allerdings müssen nach Zahlung des Trennungsunterhalts dem Zahlenden noch 1.200 Euro bleiben.

Wichtig: Solltest Du Dich trennen, dann wird der Unterhalt ab dem 01.01.2016 auf jeden Fall neu berechnet. In diesem Jahr kann Dein Mann die Lohsteuerklasse 3 noch behalten, im nächsten Jahr muss er in die 1 wechseln.

Du wirst Dir auf jeden Fall spätestens nach der Scheidung einen Job suchen müssen, denn dann müsstest Du die Notwendigkeit von nachehelichem Unterhalt sehr gut begründen können.

Du wirst schon allein wegen des Hauses (Stichwort: Zugewinnausgleich) einen Anwalt benötigen. Laß' Dich dort vor Ort entsprechend beraten.
Nimm' am besten die letzte Steuererklärung mit.

 
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