bienchen222
hallo, ist der kv eigentlich dazu verpflichtet, die hälftigen schulferien seines kindes (1. klasse) mit abzusichern oder hat er einfach nur das recht dazu? also kann ich verlangen, dass er sein kind die andere hälfte der ferien betreut (den rest ich)? danke!
shinead
Antwort auf Beitrag von bienchen222
Du kannst niemanden zum Umgang verpflichten. Weder in den Ferien, noch außerhalb.
Leena
Antwort auf Beitrag von bienchen222
Verlangen kannst Du immer - aber wenn er nicht will, will er nicht. Zwingen kannst Du ihn nicht. Und ich nehme mal sehr stark an, Du würdest ihm Euer Kind nicht einfach vor die Tür stellen wollen und dann für 3 Wochen in Urlaub fliegen. ;-)
mf4
Antwort auf Beitrag von bienchen222
Er darf das KInd die halbe Ferien haben, es gibt Umgangsrecht aber keine Umgangspflicht.
Helena83
Antwort auf Beitrag von bienchen222
er DARF! MÜSSEN tut er nichts
bienchen222
Antwort auf Beitrag von bienchen222
ich dachte es mir fast...
ich wollte meinen jahresurlaub mal planen und ich bekomme einfach keine aussage von ihm, wann er unser kind in den ferien nehmen wird. er macht sich da einfach keinen kopf und das regt mich auf. natürlich könnte ich meinen urlaub einfach so festlegen und er hat dann anspruch an der restlichen zeit. aber er ist da so lahmarschig und das ist so grauenvoll. zumal er auch ohne urlaub auskommt. er hat noch 30 tage aus dem letzten jahr... (ich weiß, das ist nicht rechtens, aber in seiner firma ist leider alles anders als rechtens... das war schon immer so. er ist auch noch selbst im betriebsrat und ändert nichts dran - aber das ist ein anderes thema...) und ich darf immer zusehen wie ich die betreuung geregelt bekomme.
aber er will mir ja eins auswischen, weil die kinder ja bei mir wohnen und ich zusehen muss wie ich das geregelt bekomme... arrrrgggg
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