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Geschrieben von sanuk am 06.07.2010, 20:33 Uhr

kann KV einem das Kind wegnehmen

Hallo Ihr Lieben,
hab mal einige Fragen:
Der KV will per Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn sich bestätigt mit Vaterschaftstest das er der Vater ist!
Er hätte so einige Sachen gegen mich in der Hand!?!

Nun er ist zu 100% der Vater, das weiß ich, der Kleine kommt die nächsten Tage auf die Welt.......ich habe mir nix zuschulden lassen kommen und weiß nun nicht was ich tun soll, kann mir jemand einen Rat geben, oder hat jemand etwas ähnliches erlebt? Bin Anfang 30 und er genau 20jahre älter!

Vielen Dank im voraus

Sanuk

 
11 Antworten:

Wasn das für ein Fuzzi?

Antwort von mamafürvier am 06.07.2010, 20:41 Uhr

Hä? Was will der denn? Er kann dir deinen Teil der Sorge nur aberkennen lassen,wenn du bzw deine Lebendsweise dem Kind schaden würde.
Er hat solche Pläne aber zweifelt an, daß es sein Kind ist?
Wasn das für ein Fuzzi?
Der Typ will dich nur einschüchtern und wenn du echt nix zu verbergen hast keine asoziale drogensüchtige Säuferin bist, die das Kind verwahrlosen lassen wird oder verprügeln... was will der dir dann anhaben? Unter einer Brücke lebst du sicher auch nicht, daß der meint das Kind lebe bei ihm besser... oder?
Lehne dich beruhigt zurück, bekomme das KInd, lass diesen Lappen den Vaterschaftstest machen und zahlen und dann bleib zurück gelehnt, denn ohne sowas schlimmes wie erwähnt in der Hand kann der dir nix.

Oh Mann was für ein Ar***

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von Fridoline am 06.07.2010, 20:43 Uhr

Erstmal:keine Panik...
Solange ihr nicht verheiratet seid, hast Du automatissch nach der Geburt das alleinige Sorgerecht, es sei denn, Du willst es teilen.
Und ich denke mal, daß Du dies nicht vorhast...
Ich denke, er versucht Dich momentan unter Druck zu setzen.
Nach der Entbindung wird eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, wo Du seinen Namen dann angibst und gefragt wird, wie das mit dem Sorgerecht geregelt werden soll...
Laß Dich nicht verunsichern...
LG

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von sanuk am 06.07.2010, 20:50 Uhr

dank für die schnellen Antworten! Er wollte mich schon verklagen, da ich trotz pille schwanger geworden bin!

Ich möchte das alleinige Sorgerecht!

Ich habe eine Wohnung, bin nichtraucher habs auch in der Schwangerschaft nicht angefangen, nehme sonst keine Drogen und keinen Tropfen Alkohol!!!!!!!

Ihn hat sonst die ganze Schwangerschaft nicht interessiert wie es mir und dem Kleinen geht, selbst jetzt keine Fragen! das große Problem ist wir wohnen im selben Mehrfamilienhaus!

Sanuk

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von mamafürvier am 06.07.2010, 20:58 Uhr

Aso verklagen. Cool! Um auf Nummer Sicher zu gehen hätte er schon auf den Sex mit dir verzichten sollen.
Mir fällt ein ich muß meinen Ex auch mal verklagen, weil er Schuld ist, daß der Gummi platzte und der Kleene so unerwarteterweise zu usn kam.
Deine Lebensumsände sind so normal wie sie nur sein können... nur der Typ hat n Knall.
DU hast definitiv allein das SR, er hat die möglichkeit die Hälfteb zu bekommen, nicht das alleinige SR und schon gar nicht das Kind weg zu nehmen.
Im selben Haus... oh Mann. Du hättest gleich umziehen sollen, denn so ein Typ wird dir und dem Baby sicher kein sorgenfreies Leben bescheren.
Umziehen wäre mein Tip. Nicht hunderte km weg (das muß er nicht hinnehmen, daß du sein Kind so weit weg bringst) aber weg aus seiner Reichweite.

lG mf4

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von Curly-Cat am 06.07.2010, 21:00 Uhr

Das ist oft Hilflosigkeit, was soll denn ein Mann auch sonst tun, der ungewollt Vater wird oder geworden ist. Letzten Endes kann er ein bißchen drohen, aber sonst bleibt er völlig außen vor. Versuche das so gelassen wie möglich zu nehmen, biete ihm aber den Kontakt zum Kind an, gerne auch schriftlich. Wenn er darauf eingeht, hat im günstigsten Fall Dein Kind einen Vater. Wenn nicht, hast Du Dir später nichts vorzuwerfen.

Drohungen würde ich dokumentieren und ansonsten ganz gelassen bleiben. Konzentriere Dich auf die Geburt, danach hast Du, wenn Du nichts anderes unterschrieben hast, das alleinige Sorgerecht und das Jugendamt wird auf Dich zukommen, wegen einer Vaterschaftsfeststellung.

Alles Gute für Euch und Gruß von Cat

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von susafi am 06.07.2010, 21:25 Uhr

Lass dich nicht verunsichern... wenn der Kleine noch nicht mal da ist, kannst du auch noch gar nichts gemacht habe, womit er dich in der Hand haben kann... alles nur leeres Geschwätz... schon alleine bis dieser Vaterschaftstest anläuft und bestätigt ist... vergehen viele Monate... also lass ihn reden... zieh dich zurück... ohne Vaterschaftsanerkennung würde ich ihn den Kleinen nicht mal sehen lassen... anscheinend hält er sich ja nicht für den Vater...

finde es auch krank das Kind haben zu wollen und gleichzeitig nicht mal an die Vaterschaft glauben... was für eine Logik...

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Re: kann KV einem das Kind wegnehmen

Antwort von susafi am 06.07.2010, 21:28 Uhr

ist ja fast wie mein Ex, der meinte ich hatte nicht die Erlaubnis das Kind zu bekommen... vielleicht holst dir die lieber noch schnell bevor es losgeht

ansonsten DU bekommst das alleinige Sorgerecht nach der Geburt... und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, was er anscheinend nicht vor hat, würde ich ganz schnell, ganz weit weg ziehen

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danke!!!!!!!!!!!!!

Antwort von sanuk am 06.07.2010, 22:18 Uhr

:-)

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Re: danke!!!!!!!!!!!!!

Antwort von meve am 07.07.2010, 11:29 Uhr

Hallo,

meine Vorredner haben immer geschrieben, dass mit der Geburt automatisch du das alleinige Sorgerecht bekommst. War es aber nicht so, dass es vor Kurzem ein neues Urteil gab (ging sogar groß durch die Medien, da die Rechte der Väter gestärkt werden sollten), nach dem automatische beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht bekommen? Du müsstest es dann einklagen und beweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht eurem Kind schadet.
Bitte belehrt mich aber, falls ich da etwas falsch verstanden habe.

LG von meve

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Re: meve

Antwort von spiky73 am 07.07.2010, 11:32 Uhr

so weit ich weiss, war das mal nur heisse luft und ein entsprechendes gesetz noch überhaupt nicht ratifiziert...

aber ich könnte mir vorstellen, dass dann viele mütter eben mal kurz unter befruchtungs-amnesie leiden und sich so gaaaaaaaaaaaar überhaupt nicht mehr erinnern können, wer sie da geschwängert hat. und manchmal, mit verlaub, könnte ich es den frauen nicht wirklich verdenken.

lg,
martina.

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@spiky

Antwort von meve am 07.07.2010, 11:45 Uhr

OK, danke für die Antwort. Hast recht!

LG

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