Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sascha1811 am 24.02.2011, 16:15 Uhr

Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Meine Noch-frau lebt in einer Beziehung. Wohnen zusammen in seiner Wohnung. Mein sohn(8) wohnt und ist auch bei mir gemeldet. Meine Tochter(2,5) wohnt und ist auch bei der KM gemeldet. Wie ist das in dem Fall mit Anspruch auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt?
Was ich wissen möchte, hat sie vollen anspruch auf ihren Unterhalt und gleicht sich der Kindesunterhalt dadurch aus, das eines bei mir wohnt und eines bei ihr?
Werd demnächst mal ne Beratung in Anspruch nehmen, aber vielleicht weiss jemand was dazu?
LG Sascha

 
11 Antworten:

Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Pedilein am 24.02.2011, 16:22 Uhr

habe mal gegoogelt und hoffe es trifft auf dich zu und kann dir weiter helfen. lg petra

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=33216&

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Sascha1811 am 24.02.2011, 16:33 Uhr

Na zumindest steht da mal, das sich die meisten darauf einigen Auf den kindesunterhalt zu verzichten, wenn die Kinder aufgeteil leben. aufgeteilt leben, wie sich das anhört.
Bleibt aber die frege für ihren unterhalt? Ich bin nicht sicher, aber soweit ich weiss macht sie jetzt gerade nen 400€ job und wenn die kleine im ganztagkindergarten ist will sie arbeiten. steht ihr dann überhaupt noch Ehegattenunterhalt zu? zumal sie in einer eheähnlichen beziehung lebt?

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Pedilein am 24.02.2011, 16:36 Uhr

da kann ich dir leider nicht weiter helfen, aber wenn sie in einer beziehung lebt, glaube ich nicht das ihr da was zu steht, denn bei einer eheähnlichen beziehung, ist ihr partner ja für sie da, bin aber net sicher.

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Suka73 am 24.02.2011, 16:49 Uhr

naja nur - laut Düsseldorfer Tabelle bekommt man für ein achtjähriges Kind ja durchaus mehr Unterhalt als ein noch nicht mal dreijähriges Kind. Ich weiß nicht, ob ich da "glattrechnen" würde...

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von mf4 am 24.02.2011, 16:55 Uhr

Da ein Kind mit 8 mehr bekommt als mit 2 würdest du Minus machen, wenn es sich aufhebt.

und das noch:

gemäß § 1586 BGB erlischt der Unterhaltsanspruch nur dann, wenn sie erneut heiratet, da sie dann nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Ehemann erwirbt. Ihre Unterhaltspflicht kann aber außerdem wegfallen oder zumindest beschränkt werden (§ 1579 Nr. 7 BGB), wenn Ihre Ex-Frau zwar nicht wiederverheiratet ist, aber mit einem neuen Partner einen derart festen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenschluss eingegangen ist, dass sie ökonomisch betrachtet wie in einer Ehe lebt. In der Rechtsprechung wird ein Bestehenszeitraum von in der Regel zwei bis drei Jahren verlangt.

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von fsw am 24.02.2011, 17:00 Uhr

Schaut mal in der SUPER-ILLU ,heute ganz neu erschienen,nach!Da steht etwas ganz interessantes darüber drinnen.Ganz neu ist u.a.,dass jetzt Partner sogar Unterhalt weiterzahlen müssen,wenn der Andere wieder neu heiratet.

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von babyproject am 24.02.2011, 17:03 Uhr

Wann seid Ihr denn geschieden worden? Denn nach neuem Unterhaltsrecht wenn sie wieder arbeitet glaub ich nicht daß sie für sich dann noch Unterhalt bekommt, hat sich ja einiges geändert.
Und obiger Paragraph besagt ja eingentlich noch zudem eindeutig wie das gehandhabt wird.
Beim Kindsunterhalt sehe ich es wie Suka für den 8-jährigen ist der ja viel höher als für die 2,5 Jährige

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von shinead am 24.02.2011, 17:06 Uhr

Kann es sein das die (Fachzeitschrift) Super-Illu da was verwechselt?

Das letzthin gefallene Grundsatzurteil ging von anderen Gegebenheiten aus.

Der unterhaltspflichtige Mann hatte wieder geheiratet und den Ehegattenunterhalt daraufhin mit der Begründung gekürzt, dass er nun gegenüber seiner Ehefrau ebenfalls Unterhaltspflichtig sei, was entsprechend einberechnet werden müsse.
Das war auch die ganze Zeit so, bis eben jene Exfrau klagte und Recht bekam.
Der Ex darf gerne heiraten, muss aber im Gegenzug den vollen Unterhalt an die Exgattin zahlen.

Das hat aber nichts mit der Wiederheirat der unterhaltsberechtigten Person zu tun.

Gruß
Corinna

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Sascha1811 am 24.02.2011, 17:33 Uhr

Auf die Scheidung wart ich ja noch. ist seit zwei monaten eingereicht, wird wohl noch etwas dauern

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von Sascha1811 am 24.02.2011, 17:39 Uhr

Bis ich geschieden bin, könnten es fast zwei Jahre sein, das sie mit ihrem Partner zusammen lebt

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Re: Jetzt hab ich auch mal ne Frage!

Antwort von babyproject am 24.02.2011, 20:28 Uhr

glaub dann ist der Ehegattenunterhalt spätestens vom Tisch Ihr werdet somit ja nach neuem Recht geschieden

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