Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 21.08.2011, 11:40 Uhr

@Jekyll:

Da hat Dich Dein JA vor Ort aber böse verladen...

Die Lohnsteuerklasse zwei muss man nicht annehmen. Man kann auch regelmäßig den Ausgleich der "zu viel vorausbezahlten Steuern" über die Jahreserklärung machen.
Klar macht es keinen Sinn dem Staat ein zinsloses Darlehen von 25 Euro im Monat zu geben, aber das ist Dir überlassen.

Das JA hat keinen Einblick in Deine Lohnsteuermerkmale.

Ehrlich gesagt ist es eine Frechheit, eine Frau zur Änderung der Lohnsteuerklasse "zu zwingen"! Sowohl beim FA als auch beim JA unterzeichnest Du lediglich einen Wisch in dem Du aussagst, dass Du alleine lebst.
Als ich kurz UVG bezog, musste ich auch eine erweiterete Meldebestätigung abgeben um das zu beweisen. Dem FA reichte meine Unterschrift.

 
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