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Geschrieben von nest84 am 21.08.2011, 9:10 Uhr

Härtefallscheidung

Kennt sich jemand mit Härtefallscheidungen und einstweilige Verfügungen aus?

Eine gute Bekannte steckt ziemlich im Schlamassel und ich würd ihr gerne helfen!

Gerne auch per PN!

LG

 
2 Antworten:

Re: Härtefallscheidung

Antwort von shinead am 21.08.2011, 11:15 Uhr

Ehrlich gesagt glaube ich, dass Deine Freundin schlichtweg einen guten Anwalt braucht.
Eine Härtefallscheidung ist ziemlich harter Tobak. Da muss mehr vorgefallen sein als eine Ohrfeige im Streit. Sowas sind immer sehr individuell, da hier nicht nur das Familienrecht (BGB) sondern auch das Strafrecht (StGB) involviert ist.
Das kann m.E. kein Laie leisten...

Alles Gute für Deine Freundin. Du hilfst ihr am meisten, wenn Du einfach für sie da bist!

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Danke dir!

Antwort von nest84 am 21.08.2011, 12:27 Uhr

Es ist sehr viel mehr vorgefallen!
Er verprügelt sie regelmäßig und beschimpft sie auf übelste Weise.
Sie hat so Angst vor ihm!

Ich werd ihr das mit dem Anwalt mal nahe legen!

LG

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