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Geschrieben von OpaHanschi am 10.01.2003, 19:03 Uhr

Insolvenz und U-Forderungen

Hallo,

Das Insolvenzverfahren dient dazu, in einen überschaubaren Zeitraum mit den zur Verfügenstehenden Mitteln Schuldenfrei zuwerden.

Als erstes muss eine s.g. Schuldenaufstellung geschrieben werden. In dieser kommen ALLE Forderungen zu einem bestimmten Stichtag. Auch Unterhaltsschulden Dir gegenüber oder dem JA.

Als nächstes werden alle Gläubiger angeschriben und über die EINLEITUNG des Insolvenzverfahrens informiert. Dem Schreiben wird u.a. auch eine Einkommensliste und die mtl. Belastungen begefügt.

Du müsstest dann überprüfen, ob der Unterhalt richtig angegeben wurde oder dieses dann richtigstellen!

Ánhand der Pfändungsfreigrenze wird eine mtl. Rate berechnet die alle Gläubiger erhalten - sollte diese Rate nicht ausreichen, die Schulden zu decken, besteht die Möglichkeit, die Restschulden nach 5 bzw. 7 Jahren erlassen zu bekommen. Stimmen ALLE Gläubiger diesem Plan zu wird dieser einem Gericht vorgelegt und beschlossen. Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungen erlischt der IAntrag.

Für Dich hat das folgende Vorteile, wenn Dein Ex das so macht:

1. Er hat die Verpflichtung, keine neue Schulden zu machen - d.h. auch keine Unterhaltsschulden, sprich er muss regelmässig und zu 100% zahlen!

2. Unterhalt geht vor Schuldenrückführung! Entstehen Differnenzen, z.B. das nicht genug für Ratenzahlung übrig bleibt vom Einkommen oder durch Ratenzahlung sinkt das Einkommen unter Mindestbehalt istdas nichts, was Dich oder die Kinder betrifft! Entweder muss Dein Ex dann mit weniger Geld auskommen oder mehr arbeiten gehen!

Alle Fragen beantwortet?

Grüsse
OpaHanschi

 
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