Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von toastie am 05.01.2011, 13:04 Uhr

Ich verlange ja nicht viel.....

aber selnst das bekommt der KV nicht hin.

hall an alle,

wer unsere geschichte noch nicht kennt hier mal im schnelldurchlauf.
bin seit 7 jahren vom KV getrennt und seitdem lebt er in norwegen.
unsere sohn ist fast neun und es besteht seit jahren kein kontakt. KV hat noch nie unterhalt gezahlt

nun musste j. operiert werden.
hab wochen vorher um einer notariell beglaubigten vollmacht gebeten.
ich und der kv hatten mail kontakt, aber er redete sich raus ...keine zeit...usw.

um so kleine sachen kann er sich nicht mal kümmern.
macht sich das kh eigentlich strafbar wenn auf dem narkosebogen beide unterschriften der eltern verlangt wird und nur ich unterschreibe.

theoretisch könnte doch der kv das kh anzinken weil die op ohne sein einverständnis gemacht wurde.

musste mal raus

lg n.

 
22 Antworten:

Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von taram am 05.01.2011, 13:09 Uhr

Beantrage das alleinige Sorgerecht, dann hast du diese Probleme nicht. Ansonsten schnell beim Gericht beantragen, dass erstmal nur deine Unterschrift reicht.

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von Mrs. Chocolate am 05.01.2011, 13:14 Uhr

Hallo,

warum hast du noch nicht das alleinige Sorgerecht beantragt??

A) Unterschrift vom Richter ersetzen lassen
B) Alleinige Sorge beantragen

Viele Grüße

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von minimann am 05.01.2011, 13:15 Uhr

bei der op hat keiner nach einer 2. unterschrift verlangt. ein elternteil reicht.

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von +emfut+ am 05.01.2011, 13:17 Uhr

Gehe über das JA und laß seine Zustimmung von einem Richter ersetzen. Dauert keine 24 Stunden - been there, done that.

Das hat zwei Vorteile:
1. Du bist rechtlich auf der sicheren Seite.
2. Du hast einen Trumpf in der Hand, um das ASR einzuklagen. Ganz ehrlich: Das macht ein Richter zwei oder drei Mal, dann schenkt der Dir das ASR auf einem Silbertablett. Macht ihm nämlich nur Arbeit *gg*.

Deswegen - in letzter Konsequenz: Freue Dich, daß Dein Ex Dir höchstpersönlich die Waffe in die Hand gibt, mit der Du ihn auch rechtlich aus Eurem Leben entfernen kannst, nachdem er sich menschlich schon lange daraus entfernt hat.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von Anja+Calvin am 05.01.2011, 13:51 Uhr

Ich gehöre garnicht hier her, kann mich aber grade an was erinnern. Auf unserem OP-Zettelchen stand unten in ganz klein "Bei nur einer Unterschrift versichert der Unterschreibende das Einverständnis aller Sorgeberechtigten"

LG Anja

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 05.01.2011, 14:31 Uhr

Könnte der Kindesvater tatsächlich. Wenn es aber eine medizinisch notwendige OP ist und nichts rein kosmetisches, dann wird das vermutlich im Sande verlaufen.
Der KV macht sich dann doch lächerlich, wenn er einem notwenigen Eingriff nicht zustimmt.

Ich würde im KH gar nicht erwähnen, dass du alleinerziehend bist. Zu einem großen Teil (und vor allem bei kleineren Eingriffen) wird da keiner nachfragen. Du unterschreibst, fertig.

Ansonsten könntest du das Einverständnis des KV auch durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen lassen.

Um welche OP handelt es sich denn?

LG
S *manche Väter sind echt *

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 05.01.2011, 14:32 Uhr

Punkt 2 von Elisabeth ist nicht zu verachten.
Muss dann allerdings mehrfach passieren.

LG
S

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 15:32 Uhr

Ich wuerde auch zuegigst alle Unterschriften richterlich ersetzen lassen und die alleinige Sorge beantragen. So kannst du doch ohne Unterschrift des KV noch nicht einmal einen Reisepass fuers Kind kriegen, stimmts?

Ich frage mich allerdings wie das richterliche Ersetzen geregelt ist, wenn der KV im Ausland ist. Gibt es da spezielle Regeln?

Wie laeuft denn das Geldeintreiben inzwischen? Gibt es Neuigkeiten? Ich warte schon gespannt auf den Tag, wenn du berichtest dass du ihm endlich finanziell den Darmausgang aufgerissen hast.

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von toastie am 05.01.2011, 15:48 Uhr

hallo ana lle,

es handelte sich tatsächlich um eine kosmetische operation.mein sohn hat angeborenen grauen star und war die ganze zeit mit einer sehr stearken brille versorgt.

wir haben uns nun entscheiden im linsen ins auge zu pflanzen.
es ist alles gut gelaufen. am 24 dez. durften wir ihn nach hause holen.

ich habe das einfordern der voll macht schon mit bedacht gemacht. ich erinnere mich mal hier gelesen zu haben das das was emufant schrieb ein anwalt seiner klientin geraten hat.
wenn er auch bei erbringen der unterschriften kein interesse zeigt kann das nur gut sein für einen darauffolgenden sorgerechtsstreit.

ich habe bereits vor 4 jahren das alleineige sorgerecht beantragt.
der damalige richter nahm den kv noch in schutz.er könne verstehen das er nicht zu verhandlung erscheint und was ich nur wolle. ich habe ne adresse.....er ist für mich erreichbar.....peng das wars....er handle nur zum kindeswohl und nicht zu meinem....arschloch.

@pamo
er hatte vor 4 wochen angedeutet das er jetzt zahlt. er habe dann nichts mehr zum leben weil in norwegen ja alles so teuer ist...
als ich ihn fragte woher denn seine erleuchtung käme ,meinte er nur das ich das am besten wissen müsse.
also scheint ihn wohl irgendwas unter druck zu setzen.
naja, aber bisher konnte ich keinen cent verbuchen.
war vielleicht nur wieder heisse luft.


alles liebe nicole

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Re: Ich verlange ja nicht viel.....

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 16:28 Uhr

Nicole, du kennst ja meine Meinung dass dein Ex ein ganz massiver Spinner ist. Seine Andeutungen sind doch ganz bedeutungslos und ich wuerde auch gar nicht nachfragen, warum er sich zur Zahlung entschlossen hat - zumal bevor auch nur Geld eingegangen ist.

Fange doch bitte an, das fehlende Verantwortungsbewusstsein des KV gerichtlich zu dokumentieren. Dann bekommst du die alleinige Sorge! Mag sein, dass es dir vor einigen Jahren verweigert wurde und dass der damalige Richter befangen war, das bedeutet nicht dass es dir wieder passiert wenn inzwischen ein paar Unterschriften gerichtlich ersetzt wurden.

Der Typ braucht das Schwert der Justizia ueber dem Haupt. Der KV meines Neffen muss uebrigens der Kumpel deines sein, der hat sich naemlich nach Finnland zurueck gezogen und "kann" auch nicht zahlen.

Ich kann mich hier nur wiederholen: Meine Mutter waere eher auf den Strich gegangen, als ihre Kinder nicht zu fuettern. Ich habe kein bisschen Toleranz fuer Elternteile, denen es egal ist ob ihre Kinder versorgt sind.

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@pamo

Antwort von toastie am 05.01.2011, 16:40 Uhr

nun ist ja die unterschrift eigentlich nicht mehr von nöten.
somit kann ich sie nicht mehr ersetzen lassen.
mist...mecker...

ich werde mir seine mails gut aufheben.
was aber ergumentiere ich in einer zukünftigen verhandlung wenn ich anführe das ich ja letztendlich seine unteschrift doch nicht gebraucht hab.

oder lasse ich sie jetzt noch ersetzen?
das JA oder der Richter schreibt mir dann sicher einen darf schein,ne?

dieser vollpfosten ist echt das allerletzte.
lg

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Unterschrift ersetzen

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 16:59 Uhr

Na, da kann man doch einiges machen. Fuer die naechsten Impfungen brauchst du doch theoretisch seine Unterschrift? Fuer die Anmeldung an einer Schule? Fuer die Beantragung eines Reisepasses? Diese Dinge wuerde ich alle in Angriff nehmen, ganz korrekt seine US anfragen, egal ob der betreffende Arzt/Schule diese anfordert und dann richterlich ersetzen lassen.

Leute, koennt ihr Toastie mal kurz eine theoretische Liste von ersetzbaren Unterschriften geben?

Muss gerade ueber mich und mein "Schwert der Justizia" lachen. Die Dame hat ja nur eine Waage, gelle?

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Re: Unterschrift ersetzen

Antwort von Birgit22 am 05.01.2011, 17:32 Uhr

Theoretische Liste ?
Da gibt es vieles wofür man theoretisch eine Unterschrift braucht.
Sieht aber im Alltag anders aus.
Für Kiga, Schule, Arzt brauchte ich bisher keine Unterschriften.
Polypen OP weiss ich nicht mehr, aber da war der KV noch persönlich anwesend.

Ich brauche die Unterschrift (bisher) nur für den anstehenden Personalausweiss, und da ist bei unserer Gemeinde persönliche Anwesenheit Pflicht. Wobei das nicht zwingend bei der Beantragung erforderlich ist. Aber spätestens beim Abholen soll der KV persönlich erscheinen zum unterschreiben.
Ansonsten kein Ausweiss.
Steht hier jetzt an.

Hab aber schonmal gut Wetter gemacht......

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Re: Unterschrift ersetzen

Antwort von toastie am 05.01.2011, 18:56 Uhr

ja...lol justizia hat ne waage aber ein schwert würde ihr auch gut stehen

reisepass und schule ging alles ohne den kv.
leider war ich da noch nicht so schlau wie jetzt.

nochmal für dummies...
ich geh zum ja bei denen ich ne beistandschaft habe und bitte um ersetzung der unterschrift nachdem ich den kv drum gebeten habe?

ihr seid spitze

liebe grüsse

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Re: Unterschrift ersetzen

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 19:00 Uhr

Keine Ahnung, aber ich *denke* das geht beim zustaendigen Familienrichter, nicht JA. Hallo Maedels, bitte vortreten und erklaert Nicole wie man das praktisch macht.

Wenn du schon einen Reisepass hast:
- Beantrage die andere Variante des RP zusaetzlich (Kinderpass vs. EU-Reisepass)
- Personalausweis
- Fuer die naechsten Impfungen ersuchst du ihm fuer Unterschrift, das ist weder dringend noch kann es dir etwas vermasseln.
Damit haetten wir schon drei. Alles was Schule betrifft kannst du auch dafuer nutzen, bspw. Anmeldung zum Schwimmunterricht etc.

Viel Spass dabei!

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Re: Unterschrift ersetzen

Antwort von toastie am 05.01.2011, 19:08 Uhr

juhuu pamo,

das wird ein spass
ich danke dir vielmals.
liebste grüsse aus dem osten

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Wie Unterschrift ersetzen lassen?

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 20:55 Uhr

Vielleicht kann hier jemand berichten, der es in der Vergangenheit gemacht hat?

Google sagt mir, dass man via Anwalt beim zustaendigen Familienrichter eine einstweilige Verfuegung erwirkt. Dann wird die US ersetzt. Gehts denn nicht ohne Anwalt?

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Bei mir ging das über das Jugendamt

Antwort von +emfut+ am 05.01.2011, 21:30 Uhr

Das JA wird so oder so eingeschaltet, weil die dem Richter sagen, ob die Unterschrift "ersetzenswert" ist oder nicht. Es ist günstig, wenn man Dich dort schon kennt - ich hatte schon eine zuständige SB beim JA, wegen der Scheidung. Ein Anwalt war bei mir nicht nötig.

Der Schulleiter von Temis Schule hat mir angeboten, auf die Unterschrift des KV zu bestehen. Ebenso der Pfarrer für die Erstkommunion. Konto eröffnen ist gut - die sind wirklich mega-pingelig, wegen dem Geldwäschegesetz. Ein Sparkonto und ein Girokonto, das alles mit ein paar Monaten Abstand - feddich ist die Laube.

Mir hat damals tatsächlich das JA gesagt, daß das der beste Weg zum ASR ist. Direkt bei der Trennung/Scheidung sind die Richter noch gneigt, dem KV eine "Kulanzzeit" zuzugestehen, bis er sich wieder einbekommen hat. Aber wenn man alle naslang aufschlägt, weil der KV die Unterschrift verweigert, dann sind die irgendwann auch genervt.

Was ich tun würde:
Such Dir als erstes eine Geschichte, die nicht wirklich dringend ist, und schreibe den KV im Abstand von zwei bis drei Wochen deswegen an. Auf Nachweisbarkeit achten - also am Besten mit Einschreiben und Rückschein. Dann gehst Du zum JA, läßt Dir einen SB zuweisen und klagst dem Dein Leid. Normalerweise sollte der sich dann darum kümmern, daß ein Richter die Unterschrift ersetzt. Dann, ein paar Wochen später, kommt irgendwas Termingebundenes - Wechsel auf die weiterführende Schule oder Erstkommunion oder eine OP. Dann weißt Du schon, an wen Du Dich wenden mußt. Möglicherweise schlägt das JA dann schon vor, doch das ASR zu beantragen - sonst kommt halt noch ein dritter Event, spätestens dann kannst Du auch selber fragen, ob es keine andere Lösung gibt.

Ich habe übrigens für Fumis Perso und alle Pässe der beiden zwingend die Unterschrift des KV gebraucht - da ging kein Weg dran vorbei. Ebenso bei Temis Leistenbruch-OP - das KKH hätte die OP gecancelt.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Bei mir ging das über das Jugendamt

Antwort von toastie am 05.01.2011, 21:49 Uhr

danke emfut,

das hilft mir schon sehr viel weiter.
hast du dem kv die seite die unterschreiben werden muss geschicktoder hast du eine vollmacht für speziell diese sache verlangt?

lg

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Re: Bei mir ging das über das Jugendamt

Antwort von +emfut+ am 05.01.2011, 21:55 Uhr

Ich habe ihm die Seite geschickt. Vorher kopiert und kleine bunte Post-Its an die Stellen gemacht, an denen er unterschreiben muß.

Ich wäre eine gute Sekretärin *gg*

Vollmacht hat m.W. das Problem, daß er vor Ort einen Notar aufsuchen muß, um sie zu beglaubigen. Bei der Unterschrift auf dem Formular reichte dann eine Kopie seines Ausweises, um die Echtheit der Unterschrift nachzuweisen.

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Re: Bei mir ging das über das Jugendamt

Antwort von toastie am 05.01.2011, 22:35 Uhr

okay,
wenn ich ihm alles serviere hab ich bedenken das er es vielleicht doch zurückschickt.
erschwerend kommt hinzu das ich mal wieder fragen müsste ob die adresse die ich habe noch gilt.

is echt ein witz wenn ich drüber nachdenke das ein richter einem kindsvater den teil des sorgerechts behalten lässt obwohl er jahrelang in norwegen lebt und sich net kümmert.
für mich hat ein recht auch was mit einer pflicht zu tun,die er in keinster weise nachkommt.

oh,ich schreibe mich in rage ....sorry
gute nacht

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Re: Bei mir ging das über das Jugendamt

Antwort von Pamo am 05.01.2011, 22:42 Uhr

Brauchst dich gar nicht aufregen, selbst wenn er es unterschreibt. Die Tatsache, dass er freiwillig seinen Wohnsitz nach Norwegen verlegt hat, zeigt wie lachhaft das GSR bei euch ist.

Dann dokumentierst du halt wie langwierig die Einsammlung notwendiger Unterschriften ist und wie lange die schriftliche Einwilligung zu einer wichtigen OP per Einschreiben dauert. LOL Auch dass er freiwillig ins Exil ging, weg vom geliebten Kinde, und keinen Umgang mit dem Kind hat, das wird seinen Fall nicht gerade unterstuetzen. Und dann wird das mit dem ASR auch fluppen.

Bei meiner Schwester war es uebrigens auch so, dass der KV das gemeinsame Sorgerecht versuchte einzuklagen. Doch als er sich dem Richter gegenueber nicht festlegen wollte hinsichtlich des Umgangs, das solle mal einfach so nach Bedarf des KVs gehen, da war die Klage ganz flott abgelehnt. (Ja und dann ging es sauer nach Finnland)

Sei optimistisch!

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