Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ruhrgirl am 23.01.2015, 5:47 Uhr

ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Hallo,
leider ist es so, das das Amt Dich wohl wirklich nicht informieren MUSS!
Bei meiner Großen wurde damals von Seiten des Jugendamtes eine Verhandlung mit dem KV abgehalten, ohne mein Wissen!
Dort wurde festgelegt, das er 103,- Euro an das Amt zahlt (er hat 3 unterhaltsberechtigte Kinder mit 3 Müttern) und ich habe UVG in Höhe von 133,- Euro bekommen! Erfahren habe ich dies auch nur zufällig im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die meinte, das sie mir das eigentlich gar nicht erzählen dürfte!

Als das UVG wegen meiner Heirat wegfiel meinte der dann zuständige Herr beim Jugendamt, ich soll möglichst keine Klage einreichen, um evtl mehr zu bekommen!
Sei nur so ein Tip, da ich mich bzw meine Tochter im Zweifel noch schlechter stellen könnte und weniger als diese 103,- Euro bei raus kommen könnten!
Somit ist das bis heute alles, was es an Unterhalt gibt, für ein fast 12 jähriges Kind, aber das kommt wenigstens pünktlich zum 3. Werktag eines jeden Monats!
Allerdings habe ich jetzt erfahren, das sein ältester wohl bald eine Ausbildung beginnt und somit selbst verdient und auch seine Lebensgefährtin arbeitet wieder Vollzeit, somit werde ich mich nochmal anwaltlich beraten lassen, ob eine Abänderungsklage (wobei ich bis heute keine schriftliche Vereinbarung habe) Sinn macht und er evtl für seinen Großen weniger und für unsere (Seine Jüngste) etwas mehr bezahlen könnte!
Vielleicht lässt auch Du Dich mal beimAnwalt beraten, ob der nicht eine Offenlegung der Finanzen vom KV "beantragen" kann, so das Du schauen kannst, ob er der Regelunterhalt finanzieren kann, wie er die Rückzahlung an das Jugendamt regelt, ist und bleibt wohl sein Problem und geht nur ihn und das Amt etwas an!

 
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