Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 15.02.2013, 23:10 Uhr

Ich habe Dir meine Einschätzung mitgeteilt...

... und Dir gesagt, wie Du am besten rechnen sollst. Das wäre die einfachste und höchstwahrscheinlich auch zielbringende Variante.

Wenn Du das nicht machst, dann empfehle ich Dir einen Gang ins Amt zu Deinem Sachbearbeiter. Laß es Dir von ihm erklären. Deine Frage kann Dir hier zu 99,9999% niemand beantworten, weil dazu Kenntnisse erforderlich sind, die selbst die Sachbearbeiter überwiegend nicht haben. Was Du in Händen hältst, ist ein maschinell und zentral erzeugter Bescheid, der in manchen Teilen unverständlich und verwirrend ist und den auch die Sachbearbeiter nicht beeinflussen können.

Viele Grüße
Ralph

 
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