Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 15.02.2013, 19:47 Uhr

Das raffen nicht einmal Sachbearbeiter... :-)

Es ist beim SGB II so, daß verschiedene Einkommen unterschiedlich gehandhabt werden. Kindergeld, Unterhalt, Arbeitseinkommen der Eltern, alles wird "irgendwie" angerechnet und z.T. verteilt auf die FDamilienmitglieder oder auch nicht verteilt... das ist so kompliziert und undurchdringbar wie das Steuerrecht für Laien.

Wichtig ist eigentlich nur, was "hinten rauskommt". Und da schaue mal auf die Bedarfe, also Regelsätze plus Miete, von dieser Summe ziehst Du alle Einnahmen ab, die Differenz sollte zu 98% das sein, was das Jobcenter Dir überweist.

Vergiß diese Redewendung.

LG
Ralph

 
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