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von HeikeB1969  am 13.06.2013, 11:12 Uhr

ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Habs eben bei Frau Bader schon gepostet, aber vielleicht hat von Euch jemand auch eine Ahnung - hier gibts ja einige mit ausländischen KV ....

Mir ziehts grad eben den Boden unter den Füßen weg und den Glauben an die deutsche Justiz ebenfalls...

Lg
Heike
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Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???
Hallo Frau Bader,

mein Noch-Mann hat sich auf eigenen Wunsch mittels notar. Ehevertrag zu Unterhalt verpflicht (inkl. Zwangsvollstreckung).
Er zahlt aber nicht, das geht seit 2010 so.
2011 hab ich ihn angezeigt, seitdem ist nichts passiert.
Mein Noch-Mann lebt im Nicht-EU-Ausland, aber angrenzend an D. Fester Wohnsitz, sattes Vermögen, Grundstücke. Er könnte also zahlen, will aber nicht.

Gerade hatte ich den Staatsanwalt am Telefon, der mir sagte, dass man da ein Internationales Rechtshilfeabkommen (???) bräuchte und das bei Unterhaltspflichtverletzung nicht gemacht werden würde. Er nähme sich die Akte zwar nochmal raus, mache mir aber keine Hoffnungen.

Bin gerade sehr schockiert - man(n) begeht eine Straftat, fortwährend, jedne Monat aufs Neue und im AUsland sitzt man sicher ?

Passt das so ? Kann man da gar nichts mehr machen ?

Haben Sie einen Rat für mich ?

LG
Heike

 
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