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von minimann  am 13.06.2013, 4:07 Uhr

Scheidungsfrage

Hi... Hat es irgendwelche Auswirkungen auf später, wenn man sich nicht scheiden lässt? Trennungsdatum ist notariell festgehalten. Lg

 
9 Antworten:

Re: Scheidungsfrage

Antwort von CKEL0410 am 13.06.2013, 6:30 Uhr

Hallo. Die Rentenpunkte steigen weiter. D.h. wenn ihr euch erst in jahren scheiden lasst muss der der die höheren Rentenansprüche hat auch mehr abgeben wenn ein Versorgungsausgleich gemacht wird.mdhr fallt mir jetzt nicht ein.

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von knusel am 13.06.2013, 6:49 Uhr

Vielen dank

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von Blueberry am 13.06.2013, 6:50 Uhr

Oh, ein Zweitnick... ;-)

Na den Versorgungsausgleich kann man notariell auch ausschließen, wenn man das will...

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diese Frage habe ich mir auch fast drei Jahre lang gestellt

Antwort von Jeckyll am 13.06.2013, 7:05 Uhr

und bin bis heute auf keine gute Antwort gekommen. Also es spricht wohl nichts eindeutig FÜR oder GEGEN eine Scheidung.

Habe mich jetzt aber doch dazu durchgerungen (finanziell) die Scheidung einzureichen. Mein Anwalt meinte, man kann nur auf richterlichen Entscheid auf den Versorgungsausgleich verzichten.
Und ich habe mir (hier im Forum und im sonst im WWW) sagen lassen, dass man auch nach einer Scheidung ohne nachehelichen Unterhalt sehr wohl einige Jahre nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen für den/die Ex herangezogen werden kann. Das war eigentlich der Hauptgrund warum ich nun doch die Scheidung wollte. Da man aber das nicht ausschließen kann, ist die Frage wirklich was einem eine Scheidung bringt. Auch den Mädchennamen kann man ja wohl ohne weiteres auch in einer Ehe wieder annehmen.

Vielleicht Klarheit in der Situation?

Jeckyll

die für weiter (bis jetzt unbedachte) Punkte dankbar ist

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von Sif am 13.06.2013, 8:00 Uhr

... Also mir wurde im Standesamt gesagt,dass ich den Mädchennamen erst nach der Scheidung wieder annehmen kann. Hab das dann auch direkt gemacht ;)

Für mich war die scheidung einfach wichtig, um abschließen zu können.
Mich deutlich abgrenzen und einen offiziellen Schlussstrich ziehen...

War zwar sehr langwierig und teils nervenaufreibend ,aber nun hab ich alles hinter mir und bin auch sehr zufrieden mit der Situation ;)

Lg ich

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von nane973 am 13.06.2013, 9:13 Uhr

Meine Rentenpunkte wurden nur bis zu dem Zeitpunkt gezählt an dem wir uns offiziell getrennt hatten. Die Scheidung war ca. 2 Jahre später und die Punkte on dieser Zeit werden im Versorgungsausgleich nicht mitberechnet.

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blue...

Antwort von minimann am 13.06.2013, 16:00 Uhr

Ja, vom Handy aus. Nicht überraschend

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von Antje&Tim am 13.06.2013, 16:45 Uhr

- wer entscheidet, ob die Apparate abgestellt werden, wenn du im Koma liegst? Dein Mann...
- wer erbt im Todesfall? Dein Mann...zumindest den Pflichtteil.
Wenn du dich nicht scheiden lassen willst, solltest du das alles zumindest vom Notar festlegen lassen.
Versorgungsausgleich wurde ja schon erwähnt.

Ansonsten ist die Scheidung für mich einfach ein Zeichen, dass ICH diese Ehe nicht mehr haben will. Ein endgültiger Schnitt sozusagen.

Grüße
Antje

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Re: Scheidungsfrage

Antwort von minimann am 13.06.2013, 17:31 Uhr

Danke euch

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