Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 18.03.2014, 14:15 Uhr

ich brauche einen plan :-(

Nach der Klärung des Mietverhältnisses:

Dir steht neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt zu. Nur wenn Dein (Ex-)Partner nicht leistungsfähig ist kannst Du staatliche Gelder wie H4 oder Wohngeld beantragen.

Wie das bei euch mit dem Kita-Platz läuft, kann Dir verbindlich nur die Gemeinde sagen. Im Zweifel kannst Du auch beim Jugendamt anrufen.

Ich würde Dir raten Dich zügig um eine Kita zu kümmern, damit Du im August dann wieder arbeiten gehen kannst.

 
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