Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 18.03.2014, 12:00 Uhr

auch nicht viel anderst als letztes mal...

du hast einen 14-jährigen Sohn, d. h.: du hast dich schon einmal von einem Vater eines deiner Kinder getrennt....es läuft jetzt nicht viel anderst, warum auch? Dass ihr nicht verheiratet ward, ist nur für das Sorgerecht relevant (sonst hättet ihr automatisch geteiltes Sorgerecht) und ihr braucht kein Trennungsjahr einzuhalten, bevor ihr geschieden werdet.

Einen Wegweiser? hmmm, dazu kennen wir dich zu wenig....
Weiß der KV über deine Trennungsabsichten bescheid? Wäre er evt. bereit, euch die Wohung zu überlassen? Könntest du die Wohnung alleine halten?
Ich denke mal, über ggf. Ämter abklappern (Wohngeld? ggf. Unterhalt feststellen lassen/Beistandschaft einrichten? ggf. ALG 2 beantragen?) usw. weißt du vermutlich Bescheid, oder?
ob und was du bekommst, können wir dir auch nicht sagen, da hier niemand die Höhe deiner tatsächlichen Einnahmen kennt, bzw. wieviel der KV an Unterhalt bezahlt.
Und der Satz "wie läuft das mit der Kita?"....du musst schon etwas konkretisieren, ich hab nämlich keine Ahnung, was du mit dem Satz meinst...
Geht es um die Bezahlung der Gebühren? Um die Anmeldung dort, ob die du Unterschrift des Vaters brauchst?

Sorry, du wirkst etwas durcheinander....ist vielleicht auch verständlich, aber so ist es natürlich schwer zu helfen, wenn man keine konkreten Anhaltspunkte hat.

 
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