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Geschrieben von Maya81 am 03.11.2009, 17:04 Uhr

Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Hallo Leute,

ich steig hier echt nicht mehr durch.Bitte helft mir. Ich habe bei meiner KK Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für 6 Tage beantragt, habe ich auch erhalten. Aber wie errechnet sich der Lohn, der mir nun abgezogen wird, wenn ich 4 Tage die Woche arbeite (oder ist das nicht massgeblich?)? Ich habe solangsam den Eindruck meine Chefin checkt das selber nicht so ganz, denn nach ihrer eigenartigen Berechnung, würde sie mir mehr als das Doppelte abziehen, als ich Krankengeld erhalten habe... Das kann doch nicht sein, oder? Es ist mir schon klar, dass es Krankengeld nicht in der selben Höhe gibt wie den normalen Lohn, aber es können doch nicht zwei völlig unterschiedliche Berechnungen stattfinden und eine so große Differenz dabei rauskommen.

Ehrlich gesagt, stinkt es mir gewaltig, meinem Geld immer noch hinterherrennen zu müssen...

Danke für Eure Hilfe ...

LG, Maya

 
10 Antworten:

Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von Suka73 am 03.11.2009, 17:09 Uhr

soweit ich das weiß, egal welchen job du ausübst und vor allem, an wievielen tagen die woche, als alleinerziehende stehen dir 20 fehltage bei krankheit des kindes zu. voraussetzung ist, dass du einen krankenschein vom kind beim ag und bei der krankenkasse einreichst. du bekommst dann für die fehltage dein gehalt praktisch von der krankenkasse... wenn ich mich recht erinnere waren das 65 %, also nicht so viel als würdest du arbeiten gehen. übersteigst du die 20 tage hast du einfach pech - das hatte ich letztes jahr auch :( es macht sich leider schon sehr bemerkbar. dazu kommt noch, die krankenkassen lassen sich unter umständen verdammt viel zeit mit der auszahlung.

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von Maya81 am 03.11.2009, 17:13 Uhr

Danke für die Antwort....
Das Krankengeld habe ich bereits bekommen in unglaublichen zwei Tagen, aber ich meinte, meine Chefin zieht mir die Tage ja jetzt vom Lohn ab, aber wie berechnet sich dieser Abzug?

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von vallie am 03.11.2009, 17:20 Uhr

ganz genau weiß ich es nicht, aber es sind 80% vom brutto oder 90% vom netto oder auch umgekehrt, also das krankengeld.
und abziehen wird sie dir 6 tage.
oder versteh ich was nicht richtig, was du wissen willst???

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von Maya81 am 03.11.2009, 17:23 Uhr

Ich glaub nicht, dass es an euch liegt, vielmehr an mir, weil irgendwie versteht mich niemand :-)
Ja, sie wird mir die sechs Tage abziehen, aber wieviel wird das sein bzw. wie sieht die Berechnung hierzu aus?

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von vallie am 03.11.2009, 17:30 Uhr

na man wird doch ausrechnen können, was du TÄGLICH verdienst....???
das mal 6 und dann abziehen, nein???

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von Maya81 am 03.11.2009, 17:35 Uhr

Genau da frage ich mich, wie ich das ausrechne, wenn ich 4 Tage die Woche arbeite, ist doch dann jeden Monat anders... oder rechnet man grundsätzlich durch 30, egal ob Teil- oder Vollzeit ?

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von vallie am 03.11.2009, 17:51 Uhr

ich würde jetzt in deinem fall dein bruttogehalt durch 16 teilen. wahrscheinlich gibt es da einen 16,xx faktor, denn nicht jeder monat hat 4 wochen.
ergibt in meinen blassen augen den tagesverdienst. und dann eben 6x den und vom brutto abziehen.

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Re: Hilfe ... Krankengeld bei Erkrankung des Kindes...

Antwort von Maya81 am 03.11.2009, 18:27 Uhr

Genau das mein ich und da liegt auch mein Problem, wenn die Krankenkasse von 30 Tagen ausgeht und mein Arbeitgeber von 16 Arbeitstagen dann hab ich ja enorme finanzielle Einbußen und mein AG bereichert sich an mir und meinem kranken Kind?

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Dann musst Du das bei der Kasse richtigstellen,

Antwort von FrauKrause am 03.11.2009, 18:45 Uhr

die müssen das dann auf 16 Tage rechnen, nicht auf 30 Tage, dann kommt mehr von der Kasse für Dich raus. Eigentlich muss man doch die Tage, auf deren Basis berechnet wird, auf dem Formular von der Kasse ankreuzen (Kalendertäglich, 30 Tage und noch was anderes, da muss man auswählen).

LG I.

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Re: Dann musst Du das bei der Kasse richtigstellen,

Antwort von Alexa1978 am 04.11.2009, 8:47 Uhr

Wenn du nur 4 Tage / Woche arbeitest, dann stünden dir auch nur 4 Tage / Woche Krankengeld zu.

- Kalendertag ausrechnen: brutto / 30 KT x 16 AT
- davon 70% + 1/360 lfd. Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld ...)

- Kalendertag ausrechnen: netto / 30 KT x 16 AT
- davon 90% + 1/360 lfd. Sonderzahlungen ...

lG, Alexa

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