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Geschrieben von sabine7007 am 09.01.2003, 12:22 Uhr

Heirat und Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge

Hallo zusammen,

habe heute von der L-Bank Post bekommen und verstehe irgendwo die Welt nicht mehr.

Da ich ja am 30.12.02 geheiratet habe, habe ich das der L-Bank sofort mitgeteilt. Da ich davon ausgegangen bin, dass mir von nun an kein Bundes- und später kein Landeserziehungsgeld mehr zusteht (da mein Mann ziemlich gut verdient).

Sie schreiben mir nun folgendes:

„Eine Änderung der mit unseren Bescheiden vom 25.07.02 bewilligten Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge ergibt sich durch Ihre Heirat nicht. Es verbleibt somit bei den genannten Bewilligungsbescheiden.“

Das heißt doch, dass ich bis Jan’s 2. Geburtstag (er ist jetzt 16 Monate) weiterhin 600 DM, bis zum 3. Geburtstag noch 400 DM ausbezahlt bekomme.
Also ich finde das ungerecht. Wenn ich vorher verheiratet gewesen wäre, wäre uns doch wegen dem Gehalt des Mannes auch nichts zugestanden.

Oder verstehe ich irgendwas falsch?

LG Sabine

 
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