Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sabine7007 am 11.01.2003, 0:01 Uhr

Heirat und Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge

Also ich nehme an, dass die sich tatsächlich vertan haben. Wahrscheinlich haben sie meine Antragstellung nicht richtig angesehen, sonst hätten sie feststellen müssen, dass ich sein Verdienst nie angegeben habe, da wir ja nie zusammen gewohnt haben. Ausserdem sind wir ja auch erst seit kurzem wieder zusammen.

Können die das Geld zurückfordern? Nach diesem Antwortschreiben eigentlich nicht.

LG Sabine

 
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