Geschrieben von ungewohnt am 01.03.2013, 21:17 Uhr |
Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Ich habe meine seit 21 Jahren aufgehoben. Ich muss nachweisen, dass ich keine Unterhaltszahlungen erhalten habe. Daher auch alle, denn die Zahlungen könnte ja erfolgt sein.
Nein, nicht der Schuldner muss die Zahlung nachweisen, sondern der Gläubiger, dass er keine erhalten hat. TOLLE Rechtsprechung
- Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - Sunny76 01.03.13, 19:07
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - mf4 01.03.13, 19:09
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - stern1978 01.03.13, 19:10
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - engelchen_lpz 01.03.13, 19:42
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - orry 01.03.13, 20:28
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - shinead 01.03.13, 21:10
- Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf? - ungewohnt 01.03.13, 21:17
Noch mal zu meinem Betrag von vor 3 Tagen
Kindergarten
Er hat sich doch nicht getrennt!
An wen muss ich mich wenden
An wen muss ich mich wenden
Bildungspaket? kann das auch ein Halbwaisenkind bekommen?
Druckmittel kind
Erkläre man mir dieses Verhalten...
War das jetzt richtig oder doof...?