Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MissLissy am 18.11.2005, 9:46 Uhr

Haben wir dann beide Sorgerecht?

Hallo....
Hab mir mal ein paar Gedanken über das Sorgerecht gemacht. Wie läuft das? Wenn das Kind da ist & er die Vaterschaft anerkennt, hat er dann auch automatisch das Sorgerecht? Ich meine er will das Kind ja nich, also braucht er auch kein Sorgerecht, oder denk ich da jetzt zu engstirnig?
Hab ja noch Zeit mich zu informieren & alles abzuwägen....Sie kommt ja erst im April.....
Liebe Grüße Lis

 
4 Antworten:

2 verschiedene Paar Schuhe

Antwort von Murmeline am 18.11.2005, 9:53 Uhr

Nein. Die Vaterschaftsanerkennung und die Abgabe einer Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die gesondert bei Jugendamt vorgenommen werden. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, kannst Du entscheiden, ob er ebenfalls sorgeberechtigt wird oder nicht. Wenn nicht, hat er nur ein Umgangsrecht (und natürlich die Pflicht, Unterhalt zu zahlen).

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Re: 2 verschiedene Paar Schuhe

Antwort von Suka73 am 18.11.2005, 9:56 Uhr

wie Murmeline schon sagt aber noch ein Zusatz von mir: Du KANNST ihm allerdings zu Deinem alleinigen Sorgerecht Teile vom gemeinsamen Sorgerecht einräumen, sofern das von beiden Seiten gewünscht wird. Mein damaliger Freund und ich hatten nämlich kurz überlegt, ob wir ihm z.B. ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einräumen. Gott sei Dank haben wir das nicht - und mein Freund wollte dann auch nicht mehr.

LG und alles Gute
Sue

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Re: Haben wir dann beide Sorgerecht?

Antwort von berita am 18.11.2005, 10:45 Uhr

Nein, das ist nicht das selbe. Mit der Vaterschaftsanerkennung sind "nur" Besuchsrecht, Erbrecht und Unterhaltsanspruch geregelt. Sie liegt in deinem Interesse und in dem des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht muss gesondert beantragt werden. Das kann man dir aber alles genau beim JA erklaeren.

LG
Berit

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Re: Haben wir dann beide Sorgerecht?

Antwort von Tamee&Jana am 18.11.2005, 18:53 Uhr

Auch wenn Dein "Freund" die Vaterschaft anerkennt, hat er kein Sorgerecht. Das muss beim JA bei der Vaterschaftannerkennung beantragt werden.

Ich habe damals auf das alleinige Sorgerecht "bestanden" was bis heute noch die richtige Entscheidung war und auch immer bleiben wird.

LG
Tamee

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