Geschrieben von Joni76 am 04.05.2011, 11:43 Uhr |
Hab ich 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte?
Frage steht ja schon oben. Von was hängt das denn ab? Der KV und ich waren nicht verheiratet und er hat kein SR. Ich hab die 2er.
Wollte nämlich vorhin die Abrechnungshelferin am Telefon wissen.
Re: Hab ich 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte?
Antwort von HellsinkiLove am 04.05.2011, 11:44 Uhr
du müsstest "ein halbes kind" auf der karte haben genau wie er auch...also 0,5
Re: Hab ich 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte?
Antwort von babyproject am 04.05.2011, 11:46 Uhr
Ja richtig ein halbes hast Du drauf, und ganz fest Daumen quetsch es sieht ja super gut aus....!!!
Re: Hab ich 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte?
Antwort von vallie am 04.05.2011, 11:47 Uhr
das kommt drauf an, ob er mindestens x% unterhalt zahlt.
die %zahl weiß ich nicht, aber es macht eh nichts am ergebnis. oder kaum.
Re:
Antwort von Dreierbande am 04.05.2011, 12:49 Uhr
Ich hab 2,5 drauf stehn, ebenfalls Steuerklasse 2.
Ex1 hat 0 und Ex2 hat 0,5 Kinder, beide Steuerklasse 1.
Re: Hab ich 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte?
Antwort von Leena am 04.05.2011, 13:13 Uhr
Grundsätzlich haben bei getrennt lebenden Eltern jedes Elternteil für ein Kind je 0,5 Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen.
Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht mind. zu 75% (oder waren es 70%, bin mir nicht ganz sicher und zu faul zum Nachschlagen!) erfüllt, kann dem anderen Elternteil der halbe Kinderfreibetrag auf Antrag übertragen werden. Bzw. wenn der andere Elternteil nicht in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, dann geht ebenfalls 1,0 Kind. Das wären jedenfalls so die gängigen Konstellationen. ;-)
@leena
Antwort von Big Mamma am 04.05.2011, 13:37 Uhr
und wie ist das mit UHV? sind das genügend prozent um das ganze kind auf der karte zu haben? und was passiert, wenn er dann spontan doch zahlen will/kann ( bin ja schließlich optimist *g*). muss ich dann sofort wieder ändern lassen?
lg mel
Re: @leena
Antwort von shinead am 04.05.2011, 19:13 Uhr
UHV berechtigt dazu den Kinderfreibetrag auf die eigene StKarte überschreiben zu lassen.
Wenn der KV dann zahlt, wird es wieder geändert.
Den Antrag muss man jedes Jahr wieder stellen.
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