Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 13.02.2006, 18:05 Uhr

gem. Sorgerecht, für und wieder???

Hallo,

es stimmt nicht, dass das gem. Sorgerecht nichts aendert. Der Vater erhaelt dadurch einige zusaetzliche Rechte. Im Gegensatz zu dir und deinem Kind (Erb-, Unterhalts- und Besuchsanspruch sind mit der Vaterschaftsanerkennung gegeben).

Hab mal einen Text dazu gefunden, wo du dir die Fakten heraussuchen kannst. Ich wuerde Alleinerziehenden immer davon abraten. Diese "nette Geste" kann dir jahrelangen Stress, Aerger und Laufereien bereiten. Und sie bringt dir absolut keine Vorteile.

"Was das Sorgerecht regelt und was nicht

Die gemeinsame Sorge betrifft die Verantwortung zu entscheidenden Fragen, die über das Wohl und die Zukunft des Kindes bestimmen. Dazu gehören u.a.:

* Entscheidungen über die Schule, die das Kind besuchen soll.

* Unterschriften, die für Gesundheitsfragen, Kinderausweis, Schule und Kindergarten gebraucht werden.

* Das Recht über die Bestimmung des Wohnortes des Kindes.

Das gemeinsame Sorgerecht regelt nicht Umgangs- und Unterhaltsfragen. Die müssen zwischen den Geschiedenen direkt oder vor Gericht gesondert geregelt werden. Das heißt: Wenn ein Vater kein Sorgerecht für das Kind hat, entbindet ihn das nicht von seiner Unterhaltspflicht! Und das heißt auch: Auch ohne Sorgerecht haben Väter durchaus Recht auf regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern!


Wenn Eltern kooperieren – Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts

Die gemeinsame Sorge über das gemeinsame Kind hat im Idealfall zur Folge, dass sich beide Eltern für das Wohl des Kindes einsetzen und somit Fehlentscheidungen seltener vorkommen. Auch ein Vater, der auf diesem Wege mehr Verantwortung für sein Kind übertragen bekommt, mag sich dadurch mehr für sein Kind engagieren, was im besten Falle das Kind auch spürt.
Es leuchtet ein, dass es der Vater-Kind-Beziehung schadet, wenn der Vater bei allen wesentlichen Fragen außen vor bleibt und keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Auch für die Mutter kann ein kooperativer Vater nach der Scheidung im Idealfall ein guter Ansprechpartner bleiben, wenn es um das gemeinsame Kind geht: Niemand sonst als der Ex-Partner liebt das eigene Kind so, wie man selbst.
Eine Studie des Bundesjustizministeriums belegt, dass das gemeinsame Sorgerecht die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern fördert und die schädlichen Trennungsfolgen für das Kind mindert. Andererseits: Klappt es zwischen Vater und Mutter nicht, auch das belegen Studien, kann das gemeinsame Sorgerecht eher kontraproduktiv sein und allen Beteiligten schaden.


Wenn Eltern nicht kooperieren können – Mängel des gemeinsamen Sorgerechts

Die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts setzt voraus, dass Eltern von ihren eigenen Beziehungsproblemen, die sie nach einer Trennung meist noch miteinander haben, abstrahieren können, wenn es um die Sorge fürs Kind geht. Eltern werden per Gesetz dazu gezwungen, vernünftig miteinander zu kommunizieren, obwohl sie sich vielleicht gar nicht dazu in der Lage fühlen. Wenn Eltern ihren eigenen Streit über Kind und Sorgerecht miteinander austragen, wird das gemeinsame Sorgerecht zum Bumerang und schadet allen Beteiligten: So kann der nichtbetreuende Elternteil (und das ist meist der Vater) dem betreuenden Elternteil (meistens die Mutter) das Leben via gemeinsamem Sorgerecht sehr schwer machen. Dann wird die gemeinsame Sorge vor allem für die zum Problem, bei denen das Kind wohnt.
Entscheidungen über den Schulbesuch oder über die Impfung können jetzt zwar beide Eltern treffen, ausbaden muss es aber meist derjenige, der die Hausaufgaben betreut oder etwa das ungeimpfte Kind zu Hause pflegt.
Auch das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht bietet schnell unangenehmen Zündstoff: Das Elternteil, bei dem sich das Kind die meiste Zeit aufhält, kann nur mit Genehmigung des Ex-Partners umziehen, weil dieser dem Umzug des Kindes zustimmen muss. Der nicht betreuende Elternteil hingegen kann jederzeit und ohne die Erlaubnis seiner Ex-Familie die Stadt verlassen.


Gemeinsames Sorgerecht – der wünschenswerte Idealfall

Es ist für alle Beteiligten am besten, wenn Vater und Mutter auch nach einer Trennung gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Die dazu notwendige Auseinandersetzung mit dem Ex-Partner, der Streit über Sachfragen, gehört dazu – auch verheiratete Paare sind in Sachen Kindererziehung nicht immer einer Meinung. Wenn die Ex-Partner aber gar nicht in der Lage sind, sachlich miteinander zu streiten, wenn über das Kind der eigene Beziehungsstreit ausgetragen und die Sorgerechts- zur Machtfrage wird, dann ist das gemeinsame Sorgerecht für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder, fatal. Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, die jede Frage vor Gericht klären müssen, sollten sich überlegen, ob sie nicht auch das Sorgerecht per Gerichtsbeschluss einem von beiden Partnern alleine übertragen lassen.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030205/b_1.phtml"

 
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