Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von silverwater am 13.02.2006, 16:32 Uhr

gem. Sorgerecht, für und wieder???

Hallo zusammen.
Weiß nicht ob sich noch jemand an mich erinnert, bin von meinem Exfreund getrennt(mittlerweile kommen wir wieder ganz gut miteinander aus, auf freundschaftlicher Basis)
aber von ihm im 9.Monat schwanger (jetzt im März kommt meine Kleine, bin schon ganz aufgeregt :-))Anfangs, nach unserer Ternnung, herrschte erstmal Funkstille. Mittlerweile geht es allerdings wieder ganz gut, er ist sogar mit mir auf einen Infoabend im Krankenhaus gekommen in dem meine Kleine zur Welt kommen soll, er meldet sich grad auch relativ regelmäßig und fragt wie es mir/ der Kleinen geht und ist auch so sehr interessiert.
Er freut sich, soweit ich das beurteilen kann richtig auf das Kind und ist auch über unsere Trennung hinweg... soweit, so gut.
Allerdings hat er letzte Woche (da waren wir ja im Krankenhaus) gemeint er fände es nett wenn wir uns das Sorgerecht teilen würden, also gemeinsames Sorgerecht beantragen...
Ich hab gesagt ich bräuchte da Bedenkzeit, was er auch akzeptiert... er meint es sei für ihn ja trotzdem aussichtslos und ich müsse mir keine Sorgen machen, er hätte ja eh nie ne Chance mir das Kind wegzunehmen,
selbst wenn wir uns irgendwann nicht mehr so gut verstehen würden... es sei nur eine Geste des guten Willens...
Ich bin jetzt total hin und hergerissen, klar will ich meinen guten Willen zeigen, aber irgendwie ist mir das unheimlich, wenn es doch so egal ist und sich weder für ihn noch für mich was ändert, warum will er das dann?
Hat hier irgendjemand Erfahrungen die für oder gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen?
Ich will das eigentlich nicht, auf der anderen Seite will ich aber auch dass er sich auf den Schlips getreten fühlt... Ich war vor ner Weile mal beim Jugendamt, da hat man mich gefragt ob wir das gem. Sorgerecht beantragen, damals hab ich noch klar nein gesagt...
Die Dame hat dann auch gemeint das sei auch gut so, denn wenn wir nichtmehr zusammen sind sei das besser, schließlich wisse man nie wie man sich in 2-3 Jahren versteht und dann sei das nur blöd... Ich hab da nicht weiter nachgefragt weil damals die Sache ja noch klar war, aber sie hätte mir ja sicher nicht abgeraten wenn das keinen Unterschied machen würde, oder?
Bin für jeden Input dankbar.
Sorry das es so lang geworden ist
LG
Diana

 
11 Antworten:

Re: gem. Sorgerecht, für und wieder???

Antwort von Suka73 am 13.02.2006, 16:55 Uhr

Ich habe ja alleiniges Sorgerecht, habe aber damals zum Kindsvater gesagt, dass er gern TEILE aus dem gemeinsamen Sorgerecht haben kann wenn er möchte. Das wäre vielleicht auch eine Lösung für Euch. Dass Dein Ex mitbestimmen kann, in welchen Kiga die Kleine später mal geht - aber kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wenn Du z.B. mal umziehen möchtest. Das geht wohl, hatte damals beim Vaterschaftsanerkenntnis aufm JA mal danach gefragt.

Grundsätzlich finde ich es immer ein wenig risky ein gemeinsames Sorgerecht einzuräumen, wenn man nicht mehr zusammen ist. Wenns wirklich mal Knatsche gibt (Du z.B. heiraten möchtest und es um die Namensänderung geht oder so) dann sitzt Du mit dem alleinigen Sorgerecht einfach am längeren Hebel (das soll jetzt bitte nicht falsch rüberkommen!)

Wie gesagt, geh doch einen Kompromiss ein und richte ihm Teile aus dem gemeinsamen ein, die er für wichtig erachtet...

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Laaaaange Antwort

Antwort von beate am 13.02.2006, 17:05 Uhr

Hallo,

die selben Überlegungen stelle ich auch gerade an.Wir sind allerdings nicht getrennt... Aber er möchte auch nicht mit mir zusammenleben,weil ich schon 2 Kinder hab und er meint,er würde das nervlich nicht schaffen,mit gleich 3 Kindern...Ich bin auch hin und her gerissen,einerseits denke ich:"Entweder alles oder nix",anderseits will er sich ja wirklich kümmern.Bin vielleicht auch schon ein bißchen vorbelastet,da ich zweimal geschieden bin.... Der Vater von meiner großen Tochter wollte auch unbedingt das gemeinsame Sorgerecht.Habe nach langem hin und her auch zugestimmt...und hatte nur ärger mit dem Idioten!!! Für alles musste er sein Einverständniss geben,ewig brauchte ich auch seine Unterschrift...echt zum k.....!!!
Mit Exmann Nr.2 gibt es gar keine Probleme,er ist aber auch mittlerweile ein guter Freund geworden.
Habe die Angst,dass falls diese Beziehung auch mal in die Brüche geht,ich dann wieder mal die Dumme bin...
Also überlegs dir gut!!!Kannst du dir vorstellen die nächsten 18!!!Jahre alles mit deinem Ex,in Ruhe und zum Wohl des Kindes zu regeln???
Ich denke,wenn er sich wirklich um den Zwerg kümmern will,braucht ihr kein
gemeinsames Sorgerecht.Das ändert ja nix an seiner Liebe zu dem Kind.
Er ist ja trotzdem der Vater!!!

Tja,das hat jetzt bestimmt nicht wirklich geholfen...
aber diese Entscheidung wird uns wohl keiner abnehmen...

Ich grübel mit dir Beate

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: gem. Sorgerecht, für und wieder???

Antwort von tachpost am 13.02.2006, 17:40 Uhr

Hallo,

also mir hat es nur Nachteile gebracht,und im Nachhinein muss ich sagen,ich würd es nicht wieder tun.
Zwischen dem Vater und mir herrscht eisiges Schweigen,und nach jahrelangem Ärger will ich nicht mehr einlenken,das habe ich zum Wohle des Kindes oft genug getan,und nun will ich nicht mehr.
Allerdings bringt das nun auch Probleme mit sich.
Ich kann z.B nicht mal auf die Bank gehen,ein Sparbuch auf den Namen meines Sohnes eröffnen,ohne die Unterschrift des Vaters.
Mittlerweile ist mein Sohn eingeschult worden,und was da noch für Stolpersteine auf mich warten,kann ich gar nicht sagen.Ich lass mich überraschen.

Also,aus meiner Erfahrung heraus,kann ich nur sagen....lass es.

Gruss Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

andere möglichkeiten

Antwort von luisesmami am 13.02.2006, 17:54 Uhr

hallo,

ich finde es ganz toll von euch beiden, dass ihr euch bemüht und eine gute, freundschaftliche basis zum wohle eures kindes aufbauen konntet. das ist mitunter das wichtigste als getrennte eltern, dass man sich auf den anderen verlassen kann und nicht sorge hat, dass er einem in den rücken fällt.

sorgerecht haben bedeutet, für das minderjährige kind rechtswirsam tätig zu werden, also unterschriften zu leisten, entscheidungen zu treffen.
da zeigt sich schon die schwierigkeit, weil man sich also jedes mal, wenn man für das kind tätig wird, mit dem anderen reden müsste, einander abstimmen. und was wenn kein konsens gefunden werden kann, wenn die mutter eine schule aussucht und derpapa daskind in einer anderen anmeldet ? dann entscheidet ein richter darüber, wo das kind in die schule geht. dann kann papa einen bausparvertrag auf das kind abschliessen ohne dich zu fragen und selbst die förderungen einstreifen, ect. und vielleicht erlaubt papa später auch mal ein tatoo oder eine ferienwoche, auslandsaufenthalt, ect., was auch immer, er kann das tun, ohne dass es dir recht ist. weil wenn es dir nicht recht ist, musst du vor gericht einen antrag einbringen und bis der behandelt ist, ist die sache schon meist vergangenheit.

es muss nicht gesagt sein, dass euer verhältnis so gut bleibt oder es können sich auch in deinem leben dinge ereignen, die entscheidungen erfordern, die dem papa nicht recht sind. etwa wenn du (aus welchem grund auch immer) in eine neue stadt umziehst.

auf jeden fall würde ich ihm eine kleine belohnung für das gute verhältnis zukommen lassen, vielleicht ein grosszügiges umgangsrecht, dass ihr aussergerichtlich und im gemeinsamen einverständnis ausmachen könnt. erkläre ihm, dass du immer dankbar sein wirst, wenn er im interesse eures gemeinsamen kindes handeln wird, dass du immer auf seine meinung wert legen wirst und immer für seine ratschläge dankbar bist. weil er ausser dir vermutlich der mensch ist, dem am meisten an diesem kind liegen wird. aber bitte ihn einzusehen, dass am ende du diejenige bist, die die unterschrift macht.

meine tochter hatte nach einer harnwegsinfektion mehrere arztbesuche und krankenhausuntersuchungen hinter sich und ich kann dir gar nicht sagen, was für eine hilfe es ist, wenn man jemanden hat, mit dem man dinge für das kind bestprechen kann. mit jemanden, der das kind auch sehr liebt und immer sein interesse im auge hat.
ich habe mir nach der scheidung das alleinige sorgerecht erkämpft, weil unsere situation damals so verfeindet war, dass ich angst hatte, er würde mir das kind wegnehmen (das hat er ständig angedroht). als damals noch eheleute (automatisch gemeinsames soprgerecht) hätte er jederzeit für unsere luise einene reisepass beantragen und mit ihr fortfahren können, bis ich bei gericht einen antrag hätte, wären die beiden schon dahin gewesen. wobei ich jetzt nicht von einer möglichen entführung spreche, aber so wie unser papa drauf ist, würde ich schon 2 wochen türkei nicht erlauben (kind war damals keine 3 jahre alt).

bei uns ist im gerichtlichen vergleich exakt angeführt, wo der vater mitsprachrechte hat, zb schulwahl, ein informations- und aufklärungsrecht hat er aber auf jeden fall !!! das heisst, auch du bist verpflichtet, wesentliche dinge im leben des kindesdem vater bekannt zu machen (schwere krankheit, wechsel der religion,...)

bitte mach es nicht. es sind 18 jahre, wo es eine bedeutung spielt und du weisst nicht, was kommen wird. erkläre es ihm gut, damit er nicht allzu eingeschnappt deswegen ist und versprich ihm dafür lieber ein tolles besuchsrecht.

alles liebe
karin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: gem. Sorgerecht, für und wieder???

Antwort von berita am 13.02.2006, 18:05 Uhr

Hallo,

es stimmt nicht, dass das gem. Sorgerecht nichts aendert. Der Vater erhaelt dadurch einige zusaetzliche Rechte. Im Gegensatz zu dir und deinem Kind (Erb-, Unterhalts- und Besuchsanspruch sind mit der Vaterschaftsanerkennung gegeben).

Hab mal einen Text dazu gefunden, wo du dir die Fakten heraussuchen kannst. Ich wuerde Alleinerziehenden immer davon abraten. Diese "nette Geste" kann dir jahrelangen Stress, Aerger und Laufereien bereiten. Und sie bringt dir absolut keine Vorteile.

"Was das Sorgerecht regelt und was nicht

Die gemeinsame Sorge betrifft die Verantwortung zu entscheidenden Fragen, die über das Wohl und die Zukunft des Kindes bestimmen. Dazu gehören u.a.:

* Entscheidungen über die Schule, die das Kind besuchen soll.

* Unterschriften, die für Gesundheitsfragen, Kinderausweis, Schule und Kindergarten gebraucht werden.

* Das Recht über die Bestimmung des Wohnortes des Kindes.

Das gemeinsame Sorgerecht regelt nicht Umgangs- und Unterhaltsfragen. Die müssen zwischen den Geschiedenen direkt oder vor Gericht gesondert geregelt werden. Das heißt: Wenn ein Vater kein Sorgerecht für das Kind hat, entbindet ihn das nicht von seiner Unterhaltspflicht! Und das heißt auch: Auch ohne Sorgerecht haben Väter durchaus Recht auf regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern!


Wenn Eltern kooperieren – Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts

Die gemeinsame Sorge über das gemeinsame Kind hat im Idealfall zur Folge, dass sich beide Eltern für das Wohl des Kindes einsetzen und somit Fehlentscheidungen seltener vorkommen. Auch ein Vater, der auf diesem Wege mehr Verantwortung für sein Kind übertragen bekommt, mag sich dadurch mehr für sein Kind engagieren, was im besten Falle das Kind auch spürt.
Es leuchtet ein, dass es der Vater-Kind-Beziehung schadet, wenn der Vater bei allen wesentlichen Fragen außen vor bleibt und keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Auch für die Mutter kann ein kooperativer Vater nach der Scheidung im Idealfall ein guter Ansprechpartner bleiben, wenn es um das gemeinsame Kind geht: Niemand sonst als der Ex-Partner liebt das eigene Kind so, wie man selbst.
Eine Studie des Bundesjustizministeriums belegt, dass das gemeinsame Sorgerecht die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern fördert und die schädlichen Trennungsfolgen für das Kind mindert. Andererseits: Klappt es zwischen Vater und Mutter nicht, auch das belegen Studien, kann das gemeinsame Sorgerecht eher kontraproduktiv sein und allen Beteiligten schaden.


Wenn Eltern nicht kooperieren können – Mängel des gemeinsamen Sorgerechts

Die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts setzt voraus, dass Eltern von ihren eigenen Beziehungsproblemen, die sie nach einer Trennung meist noch miteinander haben, abstrahieren können, wenn es um die Sorge fürs Kind geht. Eltern werden per Gesetz dazu gezwungen, vernünftig miteinander zu kommunizieren, obwohl sie sich vielleicht gar nicht dazu in der Lage fühlen. Wenn Eltern ihren eigenen Streit über Kind und Sorgerecht miteinander austragen, wird das gemeinsame Sorgerecht zum Bumerang und schadet allen Beteiligten: So kann der nichtbetreuende Elternteil (und das ist meist der Vater) dem betreuenden Elternteil (meistens die Mutter) das Leben via gemeinsamem Sorgerecht sehr schwer machen. Dann wird die gemeinsame Sorge vor allem für die zum Problem, bei denen das Kind wohnt.
Entscheidungen über den Schulbesuch oder über die Impfung können jetzt zwar beide Eltern treffen, ausbaden muss es aber meist derjenige, der die Hausaufgaben betreut oder etwa das ungeimpfte Kind zu Hause pflegt.
Auch das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht bietet schnell unangenehmen Zündstoff: Das Elternteil, bei dem sich das Kind die meiste Zeit aufhält, kann nur mit Genehmigung des Ex-Partners umziehen, weil dieser dem Umzug des Kindes zustimmen muss. Der nicht betreuende Elternteil hingegen kann jederzeit und ohne die Erlaubnis seiner Ex-Familie die Stadt verlassen.


Gemeinsames Sorgerecht – der wünschenswerte Idealfall

Es ist für alle Beteiligten am besten, wenn Vater und Mutter auch nach einer Trennung gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Die dazu notwendige Auseinandersetzung mit dem Ex-Partner, der Streit über Sachfragen, gehört dazu – auch verheiratete Paare sind in Sachen Kindererziehung nicht immer einer Meinung. Wenn die Ex-Partner aber gar nicht in der Lage sind, sachlich miteinander zu streiten, wenn über das Kind der eigene Beziehungsstreit ausgetragen und die Sorgerechts- zur Machtfrage wird, dann ist das gemeinsame Sorgerecht für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder, fatal. Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, die jede Frage vor Gericht klären müssen, sollten sich überlegen, ob sie nicht auch das Sorgerecht per Gerichtsbeschluss einem von beiden Partnern alleine übertragen lassen.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030205/b_1.phtml"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Niiiiiiiiiiiiie wieder!!!!!!!!!!!

Antwort von bikermouse66 am 13.02.2006, 19:20 Uhr

würde ich dem gemeinsdamen Sorgerecht zustimmen.
Bei meinem Großen läuft es inzwischen mit dem Kindsvater auf einer "normalen" Basis. Wir können miteinander reden auch mal mit den Kinder etwas zusammen unternehmen. War mal anders. Bei ihm hab ich allerdings das alleinige Sorgerecht.

Bei Fluse hab ich mit dem Erzeuger leider das gem. Sorgerecht. Es besteht null Kontakt und er verweigert jede Zusammenarbeit. Wird zusätzlich noch von seiner inzwischen Ehefrau aufgestachelt. Zum Glück hab ich schon sofort nach der Geburt als wir noch zusammen waren einen Kinderausweis beantragt. Würd ich wohl jetzt kaum kriegen ohne seine Unterschrift. Sparbuch für Fluse unmöglich. Bausparvertrag nur, weil der nette Herr bei der BSK es einfach so gemacht hat und es durchgeflutscht ist *freu. Inzwischen ist mir sogar ein Platz in der KiTa für unter 3-jährige durch die Lappen gegangen, weil der Herr nicht unterschreibt bzw. für mich nicht erreichbar ist, weder Tel noch Anschrift bekannt. Nächste Woche ist ein Termin beim Anwalt um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, was hoffentlich klappt und schnell geht.

Sollte das Weltwunder geschehen und ich sollte noch ein Kind kriegen, dann alles, aber weder heiraten noch gem. Sorgerecht :-))

LG
mousy,
die vorher durchaus FÜR das gem. Sorgerecht war.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Niiiiiiiiiiiiie wieder!!!!!!!!!!!

Antwort von salsa am 14.02.2006, 10:46 Uhr

ich bin einfach super froh, dass ich von anfang an dass alleinige habe ... und da das kind bei mir von anfang an lebt, kann ich die entscheidungen alleine treffen ...und das ist super gut. der vater von klein-salsa hat seine probleme irgendwo zuzustimmen oder etwas zu unterschreiben ... und ich kann es alleine ... auch wenn ich immer wieder versuche mit ihm darüber zu reden und seine meinung zu erfahren *seufz*
salsa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

dafür

Antwort von nightingale am 14.02.2006, 10:48 Uhr

natürlich...

hi,

erstmal vorweg, natürlich können die von den übrigen geschilderten komplikationen beim gemeinsamen sorgerecht auftreten, allerdings, so meine erfahrung, ist dies bei weitem nicht die regel und wenn doch, so lassen sich bei einem hartnäckigen dumpfbacken, einzelne oder alle teile des gsr auch wieder, nach meiner erfahrung recht schnell, einkassieren.

welche vorteile hätte das gemeinsame sorgerecht?

es wäre, wie der vater des kindes wohl auch angibt, zunächst einmal eine anerkennung, ein zeigen des guten willens.

und motivierung, oder besser aufhebung der demotivierung, für ihn. stelle dir mal vor, du selbst hättest kein recht dinge zu entscheiden, die dein kind betreffen. stell dir mal vor, du müsstest später für jede rücksprache mit einer erzieherin, einem lehrer die erlaubnis bei einem dritten einholen. eine erlaubnis die jederzeit wieder zurückgezogen werden kann, wenn dem dritten deine nase nicht mehr passt. wie weit, wie lange würdest du dich auf (echte) verantwortung einlassen?

wieviele gedanken würdest du dir machen, wenn du weisst, letztendlich interessieren sie nicht? wie groß wäre die versuchung zu sagen, wenns mal nicht so läuft und dein einsatz gefragt ist zu sagen, phh hat ein anderer verbockt, der soll die suppe auch auslöffeln.

gerade in diesem forum wird doch viel und häufig über das desinteresse und die verantwortungslosigkeit des anderen elternteils gescholten. sicher, das gemeinsame sorgerecht, das einige hier ja auch haben, ist nicht das allheilmittel für diese verantwortungslosigkeit. allerdings kann die "nichtgewährung" desselben andererseits auch den grundstein für eine solche legen.

auch bin ich der meinung, dass es für ein kind durchaus nützlich ist, wenn nicht ein einzelner in allen dingen das alleinige sagen hat. ich bin selbstkritisch genug, zu sagen, dass ich nicht zwingend immer die optimalsten lösungen finde und im nachhinnein dinge die ich vorher ablehnte als gelunger wie meine eigenen gedanken finden kann. ich denke, kaum jemand kann behaupten stets korrekte entscheidungen zu treffen. natürlich kann man einwenden, auch ohne sorgerecht könne man einen anderen oder sonstigen dritten beteiligen, aber de facto wird letztendlich für den anderen bei konträren dingen nur ein abnicken möglich sein.

nehmen wir mal das beispiel schule:

sollte der alleinsorgende hier falsch liegen, so hat das kind keine chance, dass der andere elternteil korrigierend eingreifen kann. und die chance besteht für den nicht hauptbetreueenden i. d. r. eh nur, wennn er wirklich die wesentlich besseren argumente auf seiner seite hat. was durchaus vorkommen kann.

es ist natürlich schwierig, für sich selbst zuzugeben, dass man gelegentlich suboptimal entscheiden könnte, ebenso wie es schwierig ist, einem ex-partner gutes zuzutrauen. das ist menschlich, allerdings von einem objektiven standpunkt aus betrachtet gänzlich unlogisch.

es ist schwierig, abstimmung für (einige, wenige) dinge die *auch* das eigene leben betreffen mit einem, wohlmöglich wenig geschätzten, dritten zuzulassen. anderseits ist es imho auch ein recht des kindes, das man damit beschneidet.

bein heiklen punkt umzug z. b. wird das deutlich:

viele umzüge von getrennten et mit kind finden ja nun mal halt wegens neuer liebe statt. wird man ernsthaft behaupten wollen, dass in diesem zustand jeder wirklich rational die kinderbedürfnisse im auge behält? und auch dort wird der andere elternteil nur mit wirklich handfesten argumenten was reissen können. einen umzug des kindes zu verhindern wird ihm nur bei wirklich guten argumenten gelingen und wahrscheinlich nur, wenn er selbst ebenfalls das kind betreuen kann. und das ist natürlich ebenfalls ein punkt, vor dem man gerne die augen verschliesst, dass es nämlich möglich wäre, dass der andere das kind ja ebenso gut betreuen könnte und man selbst für kind gar nicht so einmalig ist, wie mans gerne hätte. die beschneidung dieser möglichkeit ist aber auch eine beschneidung der möglichkeiten des kindes.

was die ausstellung von ausweisen, eröffnung von bankkonten etc. angeht, so sind es, wenn wir ehrlich sind, probleme minderer qualität. die meisten anderen elternteile werden hier keine probleme machen, weshalb werden quasi alle nichtehelichen väter unter einen solchen generalverdacht gestellt? um einen ausweis sollte man sich halt zeitig und nicht erst 2 wochen vor einer reise kümmern. so wird eine unsinnige verweigerung nur eine unbequemlichkeit und kein drängendes problem. zumindest für die gerichte hier kann ich sagen, dass eine grundlose verweigerung eine zweiminutenverhandlung nach sich ziehen würde und zwei, drei schoten solcher qualität uach für die (teilweise) wiederaberkennung des gsr reichen würden.

resümee:

es gibt eltern, die sich unverantwortlich verhalten, männlich wie weiblich. es wird die minderheit sein. dass ein mensch als partner suboptimal ausgefallen ist, sagt über seine elternschaft noch nichts aus.

gemeinsames sorgerecht kann motivieren, erspart dem anderen unnötige bittgänge, sichert dem kind möglicherweise korrekturmöglichkeiten bei eigenen unzulänglichkeiten und kann auch nachträglich wieder revidiert werden.

es braucht, ohne frage, mut und selbstüberwindung zu der entscheidung.

wünsch ich dir,

greetz,
nachtigall





die chance, ein neugeborenes zu sich zu nehmen hat er praktisch nicht, der weitere verbleib bei dir wird sich dann durch die eintretende kontinuität eh ergeben. das s

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

so einfach ???

Antwort von luisesmami am 14.02.2006, 13:22 Uhr

also ich lese recht oft von verzweifelten frauen, die versuchen möchten sich das alleinige sorgerecht zu erkämmpfen und viele antworten sind im forum eher negativ und pessimistisch. deshalb bin ich ein wenig verwundert, dass du meinst, das könnte man so einfach wieder rückgängig machen. darauf kannman sich eher nicht verlassen.

im übrigen finde ich den ansatz interessant, dass der herr papa motiviert und belohnt werden muss. weil die mama vom kind fragt niemand, ob sie gerade motiviert und zufrieden ist, die muss einfach funktionieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: so einfach ???

Antwort von nightingale am 14.02.2006, 14:32 Uhr

hi,

>deshalb bin ich ein wenig verwundert, dass du meinst, das könnte man so einfach wieder rückgängig machen

nein, ich meine nicht, dass man das 'so einfach' rückgängig machen kann. man kann es rückgängig machen wenn gründe dafür vorliegen; ebenso wie auch der/dem alleinsorgenden das sorgerecht aberkannt werden kann, wen (ungleich gewichtigere) gründe dafür vorliegen.

und das ist imho auch gut so. sonst hätte dieses recht keinen sinn. wie soll man sonst vielleicht auch mal konträr diskutieren können? oder soll das nicht erlaubt sein?

und nach meiner erfahrung: jemand der begründungslos die einrichtung eines kontos, die ausstellung eines ausweises oder die zustimmung zu einer notwendigen operation blockiert wird nicht lange die sorge behalten.

>im übrigen finde ich den ansatz interessant, dass der herr papa motiviert und belohnt werden muss. weil die mama vom kind fragt niemand, ob sie gerade motiviert und zufrieden ist, die muss einfach funktionieren.

ich schrub ja, dass ich es eher für die behebung einer demotivation bei 'herrn' papa halte. wenn es denn so wäre wie du es darstellst, so muss 'frau' mama halt funktionieren, denn sie hat ihre belohnung und motivation ja schon. ohne fragen zu müssen. so what?

greetz,
nachtigall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: so einfach ???

Antwort von silverwater am 14.02.2006, 15:34 Uhr

Danke für die vielen Antworten, werd sie mir heut Abend nochmal in Ruhe durchlesen und morgen kommt er ja eh, dann kann ich das mit ihm auch nochmal besprechen...
Muss sagen ich bin immernoch sehr hin und her gerissen aber ich werd euch dann sagen wie ich mich entschieden hab...
Nochmal danke, sind viele Ansätze dabei auf die ich nicht gekommen wär
Lg und noch schönen V-Tag
Diana
P.S.: Hab heut sogar ne Rose bekommen!!! (allerdings nur als werbegeschenk vom Optiker *grins*)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.